Was tun bei verspätetem Zugang?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer wundern sich: Die Kündigung kam erst Tage nach dem angeblichen Absendedatum bei ihnen an – ist das überhaupt rechtens? Oder: Der Arbeitgeber behauptet, die Kündigung sei letzte Woche eingeworfen worden – Sie haben aber keinen Brief erhalten. In solchen Fällen stellt sich die zentrale Frage: Was tun bei verspätetem Zugang der Kündigung?

Gerade bei einer fristgebundenen Kündigung (z. B. während der Probezeit oder bei befristeten Verträgen) kann ein verspäteter Zugang entscheidend sein. Denn nur der Zugang beim Arbeitnehmer zählt – nicht das Datum auf dem Schreiben.


1. Warum der Zugangszeitpunkt entscheidend ist

Das Zugangsprinzip im Arbeitsrecht besagt: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist (§ 130 BGB). Das bedeutet:
Die Kündigung muss so in Ihren Machtbereich gelangen, dass Sie unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen können.

Ein Beispiel:
Ein Einwurf in Ihren Hausbriefkasten am Freitag um 22 Uhr gilt in der Regel erst am nächsten Werktag um 8 oder 9 Uhr als zugegangen.

Wichtig: Bei einer ordentlichen Kündigung ist entscheidend, ob die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist korrekt eingehalten wurde – und dafür muss die Kündigung rechtzeitig zugehen.


2. Typische Fehlerquellen beim Zugang

Arbeitgeber machen oft Fehler beim Zustellen der Kündigung. Häufige Beispiele:

  • Einwurf am Abend oder am Wochenende
  • Übergabe an unberechtigte Personen (z. B. Nachbarn, Kinder)
  • Versand per E-Mail oder Fax (diese erfüllen nicht die Schriftform, § 623 BGB)
  • Einschreiben mit Rückschein – kommt oft nicht rechtzeitig an

Wenn der Zugang nachweislich erst nach Fristablauf erfolgt ist, kann die Kündigung unwirksam sein.

🔹 Tipp: Heben Sie den Umschlag mit Poststempel auf oder machen Sie ein Foto des Zustelldatums am Briefkasten, falls er vermerkt wurde.


3. Was tun, wenn die Kündigung zu spät zuging?

Wenn Sie vermuten, dass die Kündigung nicht fristgerecht zugegangen ist, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen.

Folgende Schritte sind sinnvoll:

  • Zugang dokumentieren (z. B. Datum des Einwurfs notieren, Zeugen benennen, Umschlag sichern)
  • Kündigungsschutzklage prüfen: Die Frist zur Klage beträgt drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG)
  • Fristablauf kontrollieren: Wenn die Kündigung zu spät kam, könnte die Kündigungsfrist nicht gewahrt worden sein

Ein verspäteter Zugang kann bedeuten, dass sich das Arbeitsverhältnis um einen Monat verlängert – oder die Kündigung sogar gänzlich unwirksam ist.


4. Ihre Handlungsmöglichkeiten – und Fristen

Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, gilt:

  • Handeln Sie schnell: Die Frist zur Kündigungsschutzklage beginnt mit dem tatsächlichen Zugang – nicht mit dem Datum im Brief
  • Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Umschläge, E-Mail-Korrespondenz etc.
  • Anwaltliche Beratung: In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Fachanwalt – besonders bei unsicherem Zugangszeitpunkt oder drohendem Fristversäumnis

Wer nichts unternimmt, riskiert, dass die Kündigung automatisch wirksam wird – auch wenn sie ursprünglich fehlerhaft war.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Kündigungszugang rechtlich prüfen – wir helfen Ihnen gerne dabei.


Unser Fazit zum Schluss

Ein verspäteter Zugang kann die gesamte Kündigung unwirksam machen – wenn Sie es richtig anstellen. Entscheidend ist, dass Sie schnell reagieren, Beweise sichern und idealerweise rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn der Zugang entscheidet – nicht das Datum auf dem Papier.

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