Inhalt
Einleitung
Was tun nach einer Kündigung? – Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer, wenn sie unerwartet die Kündigung in der Hand halten. Der Schock sitzt oft tief. Doch jetzt ist Besonnenheit gefragt: Es gibt klare Fristen, Rechte und Handlungsmöglichkeiten, die Sie unbedingt kennen sollten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was nach einer Kündigung zu tun ist – damit Sie keine wichtigen Chancen verpassen.
1. Ruhe bewahren: Erst prüfen, dann handeln
Auch wenn die Kündigung emotional belastend ist: Reagieren Sie nicht vorschnell. Vermeiden Sie spontane Antworten, wie etwa die sofortige Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder das Verlassen des Arbeitsplatzes. Zunächst geht es darum, die Situation sachlich zu erfassen.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie irgendwelche Erklärungen abgeben oder Unterlagen unterschreiben.
Merke: Wer Ruhe bewahrt, wahrt seine Rechte.
2. Kündigung auf Form und Frist prüfen
Eine wirksame Kündigung muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen:
- Schriftform: Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam (§ 623 BGB).
- Zugang: Erst wenn die Kündigung Ihnen zugeht – z. B. durch persönliche Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten – beginnt die Frist für eine Kündigungsschutzklage.
- Kündigungsfrist: Diese ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB.
Achtung: Häufig passieren hier Fehler – ein klarer Angriffspunkt.
Merke: Keine Kündigung ohne Original – und ohne Fristprüfung.
3. Arbeitslos melden – Fristen beachten
Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend (§ 38 SGB III). Die eigentliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung erfolgen – idealerweise persönlich.
Versäumen Sie diese Fristen, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Merke: Arbeitslosmeldung sofort digital vorbereiten unter www.arbeitsagentur.de
4. Rechtsschutz klären und Beratung einholen
Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung – oft ohne es zu wissen. Diese übernimmt im Regelfall die Kosten einer Kündigungsschutzklage. Klären Sie möglichst früh, ob ein Versicherungsschutz besteht und holen Sie sich anwaltlichen Rat.
Unsere Kanzlei prüft für Sie kostenlos, ob Ihre Kündigung angreifbar ist.
5. Abfindung, Zeugnis und Restansprüche sichern
Nach der Kündigung geht es oft auch ums Geld:
- Abfindung: Ein Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. bei § 1a KSchG oder nach Verhandlung.
- Arbeitszeugnis: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO).
- Urlaubs- und Gehaltsansprüche: Diese sollten in der Kündigungsfrist geregelt oder ausbezahlt werden.
Wichtig: Lassen Sie auch Sperrzeitfallen prüfen (z. B. bei selbst unterschriebenem Aufhebungsvertrag).
Merke: Nur wer Ansprüche kennt, kann sie durchsetzen.
6. Kündigungsschutzklage – ja oder nein?
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
Eine Klage lohnt sich oft auch, um eine bessere Abfindung zu verhandeln.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Selbst bei klaren Kündigungsgründen kann eine Verhandlung sinnvoll sein (BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18).
Merke: Drei Wochen sind schnell vorbei – besser sofort prüfen lassen.
7. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, heißt das nicht, dass alles verloren ist. Im Gegenteil: Oft sind Kündigungen angreifbar, Abfindungen verhandelbar, und Alternativen möglich. Wichtig ist, schnell und informiert zu handeln.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite – mit Erfahrung, Klarheit und dem Willen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ob in Hamburg, Frankfurt oder digital: Wir sind für Sie da.
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