Welche Chancen habe ich vor Gericht nach einer Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: „Lohnt sich der Gang vors Arbeitsgericht überhaupt?“ Oder: „Wie stehen meine Chancen, den Job zu behalten – oder zumindest eine Abfindung zu bekommen?“ Die gute Nachricht: In sehr vielen Fällen sind Kündigungen angreifbar. Aber: Die Erfolgschancen hängen von mehreren Faktoren ab – rechtlich, taktisch und menschlich.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann Sie gute Chancen vor Gericht haben, welche Ergebnisse realistisch sind und wie wir Sie strategisch begleiten können.


1. Wann ist eine Kündigung überhaupt angreifbar?

Ob Sie mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich sind, hängt zunächst davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. Das ist der Fall, wenn:

  • Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 23 KSchG)
  • Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand (§ 1 Abs. 1 KSchG)

In diesen Fällen darf Ihr Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen, z. B.:

  • Betriebsbedingte Gründe (z. B. Umstrukturierung)
  • Verhaltensbedingte Gründe (z. B. Pflichtverletzungen)
  • Personenbedingte Gründe (z. B. dauerhafte Krankheit)

Doch viele Kündigungen sind nicht ausreichend begründet oder formal fehlerhaft – und damit angreifbar.


2. Wie entscheidet das Gericht bei Kündigungsschutzklagen?

Das Arbeitsgericht prüft:

  • Ob ein Kündigungsgrund vorliegt
  • Ob dieser Grund auch verhältnismäßig ist
  • Ob das Verfahren ordnungsgemäß war (z. B. Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG)

Fehlt es an einem dieser Punkte, ist die Kündigung unwirksam.

Beispiel aus der Rechtsprechung:
Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine Kündigung wegen angeblich schlechter Leistungen für unwirksam, weil der Arbeitgeber keine konkreten Vergleichswerte nachweisen konnte (BAG, Urteil vom 11.12.2014 – 2 AZR 755/13).

🔹 Unser Tipp: Selbst bei „klaren Fällen“ lohnt sich die genaue Prüfung – viele Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.


3. Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung?

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist eigentlich die Weiterbeschäftigung. Doch in der Praxis enden die meisten Verfahren mit einem Vergleich – und damit häufig mit einer Abfindung (§ 9 KSchG).

Warum? Weil viele Arbeitgeber kein Risiko eingehen wollen, den Prozess zu verlieren und dann Lohn nachzahlen zu müssen.

Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt unter anderem ab von:

  • Ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Der Erfolgsaussicht Ihrer Klage
  • Der Verhandlungstaktik Ihres Anwalts

4. Was beeinflusst Ihre Erfolgsaussichten?

Ihre Chancen hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Rechtlicher Schutz: Greift das KSchG? Gibt es Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft)?
  • Formfehler: Wurde z. B. der Betriebsrat korrekt angehört?
  • Beweislage: Kann der Arbeitgeber den Kündigungsgrund belegen?
  • Ihre Strategie: Reagieren Sie schnell? Haben Sie Unterstützung?

Je besser Sie vorbereitet sind, desto besser stehen die Chancen.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht ab. Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Klage einreichen (§ 4 KSchG).


5. Welche Rolle spielt anwaltliche Unterstützung?

Ein erfahrener Anwalt kann:

  • Die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen
  • Die passende Strategie wählen (z. B. Vergleich oder gerichtliche Entscheidung)
  • Fehler der Gegenseite identifizieren
  • Sie vor Gericht überzeugend vertreten

Wir erleben immer wieder, dass gut vertretene Arbeitnehmer deutlich bessere Ergebnisse erzielen – sei es bei der Rückkehr in den Job oder bei der Höhe der Abfindung.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ihre Chancen vor Gericht nach einer Kündigung sind oft besser als gedacht.
Viele Kündigungen scheitern an der Beweislast oder an formalen Fehlern. Wichtig ist, schnell zu handeln und sich rechtzeitig beraten zu lassen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Kündigung rechtlich zu bewerten ist oder ob sich eine Klage lohnt – wir prüfen Ihre Situation individuell und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: