Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die gleiche Frage: Welche Fristen muss ich jetzt beachten? Geht es um die Kündigungsfrist selbst, die Frist zur Klage oder Fristen gegenüber der Agentur für Arbeit? Wer diese Zeitfenster verpasst, verschenkt oft bares Geld oder verliert wichtige Rechte. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich und rechtssicher, welche Fristen nach einer Kündigung gelten – und worauf Sie unbedingt achten sollten.
1. Gesetzliche Kündigungsfristen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Kündigungsfristen in § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt in der Regel eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel:
- nach 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
- nach 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
- nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
Merksatz: Wenn im Vertrag nichts anderes steht, gilt für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).
2. Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
Viele Arbeitsverträge enthalten abweichende Kündigungsfristen. Solche Regelungen sind zulässig, dürfen aber nicht kürzer als das gesetzliche Minimum sein – es sei denn, es handelt sich um einen Tarifvertrag, der davon abweichen darf.
Beispiel: Ein Arbeitsvertrag kann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vorsehen – das wäre zulässig, auch wenn es für den Arbeitnehmer nachteilig ist.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag genau – dort kann eine andere Frist als im Gesetz stehen.
3. Frist für die Kündigungsschutzklage
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, ist die dreiwöchige Klagefrist (§ 4 KSchG) entscheidend: Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen.
Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Merksatz: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen klagen – sonst ist sie wirksam, egal ob gerechtfertigt oder nicht.
4. Fristen bei der Agentur für Arbeit
Nach einer Kündigung müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitssuchend melden (§ 38 SGB III), um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Das geht online, telefonisch oder persönlich. Zusätzlich ist spätestens mit Ende des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitslosmeldung notwendig.
🔹 Unser Tipp: Melden Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend – am besten noch am gleichen Tag.
5. Resturlaub, Überstunden & Fristen zur Auszahlung
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses müssen noch offene Ansprüche geltend gemacht werden – z. B. auf:
- Auszahlung von Überstunden
- Resturlaub
- Urlaubsabgeltung
- ausstehende Gehaltszahlungen
Achtung: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen – oft 3 Monate –, innerhalb derer Sie Ansprüche schriftlich geltend machen müssen.
Merksatz: Prüfen Sie, ob Ausschlussfristen im Vertrag stehen – und machen Sie offene Ansprüche rechtzeitig geltend.
6. Was bedeutet das für Sie?
Nach einer Kündigung läuft die Zeit – und das gleich auf mehreren Ebenen. Ob es um die richtige Kündigungsfrist geht, um Klagefristen oder um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Wer Fristen versäumt, verliert Rechte und Geld.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Frist gilt oder was jetzt zu tun ist, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir prüfen Ihre Kündigung und begleiten Sie rechtssicher durch die nächsten Schritte – engagiert, professionell und auf Ihrer Seite.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: