Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Einleitung

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer eleganten Lösung – man trennt sich im Einvernehmen, ohne „Kündigungskrieg“. Doch viele Arbeitnehmer unterschätzen die rechtlichen Fallstricke, die ein solcher Vertrag mit sich bringen kann. Wer voreilig unterschreibt, riskiert finanzielle Einbußen, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust wichtiger Rechte.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Nachteile eines Aufhebungsvertrags – und wann Sie besser rechtlichen Rat einholen sollten.


1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB). Er ersetzt die Kündigung und enthält Regelungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses, oft auch über Abfindung, Freistellung und Zeugnis.

Doch anders als bei einer Kündigung gelten viele Schutzmechanismen nicht.


2. Die größten Nachteile für Arbeitnehmer

Im Gegensatz zur Kündigung kann ein Aufhebungsvertrag nicht gerichtlich überprüft werden – auch wenn er unfair oder übereilt abgeschlossen wurde. Viele Arbeitnehmer erkennen erst nach der Unterschrift, dass sie sich selbst in eine schlechtere Lage gebracht haben.

Zu den häufigsten Problemen zählen:

  • Drucksituation beim Gespräch
  • Fehlende Bedenkzeit oder Beratung
  • Unfaire Regelungen zu Resturlaub, Zeugnis, Freistellung oder Abfindung

🔹 Unser Tipp: Unterschreiben Sie nie sofort – fordern Sie eine Bedenkzeit und holen Sie rechtlichen Rat ein.


3. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein zentraler Nachteil: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (§ 159 SGB III). Grund: Sie haben die Arbeitslosigkeit „mitverursacht“.

Das kann Sie teuer zu stehen kommen:

  • Kein ALG I für 12 Wochen
  • Verkürzung der Gesamtdauer des Bezugs
  • Keine Anrechnung auf die Krankenversicherung – Sie müssen sich selbst versichern

4. Kein Kündigungsschutzverfahren möglich

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, können Sie nicht mehr gegen die Beendigung klagen – anders als bei einer Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG). Das bedeutet:

  • Kein Kündigungsschutzverfahren
  • Kein Druckmittel für eine höhere Abfindung
  • Kein gerichtlicher Vergleich

Auch eine missbräuchliche Einflussnahme oder psychischer Druck sind nur schwer nachweisbar – eine Anfechtung gelingt selten.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie immer prüfen, ob eine ordentliche Kündigungsschutzklage nicht die bessere Option wäre.


5. Verlust von Abfindung und anderen Ansprüchen

Ein Aufhebungsvertrag enthält nicht automatisch eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen leer aus – oder unterschreiben trotz unterdurchschnittlicher Angebote.

Auch offene Ansprüche wie:

  • Resturlaub
  • Überstundenvergütung
  • Boni oder Provisionen

…können unter den Tisch fallen, wenn sie nicht ausdrücklich geregelt sind.


6. Risiko einer fehlerhaften Formulierung

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich (§ 623 BGB) und juristisch einwandfrei sein. Eine ungenaue oder missverständliche Formulierung – z. B. zum Beendigungszeitpunkt, zur Freistellung oder zum Zeugnis – kann schwerwiegende Folgen haben.

Typische Fehler:

  • Kündigungsfrist wird nicht eingehalten → Sperrzeit
  • Freistellung nicht geregelt → Anwesenheitspflicht
  • Zeugnisanspruch unklar → schlechtes oder fehlendes Zeugnis

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jedes Vertragsangebot vor Unterzeichnung prüfen – notfalls durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein – aber nicht ohne Risiko. Viele Nachteile sind nicht auf den ersten Blick erkennbar und führen später zu finanziellen, beruflichen oder rechtlichen Problemen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen das Angebot, verhandeln für Sie bessere Konditionen – oder helfen Ihnen, eine Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: