Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? Die Antwort ist vielschichtig – vom Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bis hin zu Urlaub, Arbeitszeitregelungen oder Kündigungsschutz. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Rechte, die Ihnen nach deutschem Arbeitsrecht zustehen. So wissen Sie, worauf Sie bestehen können – und wann es sich lohnt, anwaltlichen Rat einzuholen.


1. Das Wichtigste vorab: Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Überblick

Als Arbeitnehmer genießen Sie in Deutschland einen umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz. Dieser ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und vielen weiteren Gesetzen.


2. Recht auf Arbeitsvertrag und transparente Bedingungen

Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) haben Sie Anspruch darauf, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Dazu zählen Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubstage und Kündigungsfristen.

Unser Tipp: Fordern Sie Ihren Arbeitsvertrag immer schriftlich ein und prüfen Sie diesen genau. Im Zweifel helfen wir Ihnen gern dabei.


3. Recht auf Vergütung und pünktliche Lohnzahlung

Sie haben Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Nach § 614 BGB muss Ihr Lohn grundsätzlich spätestens zum Monatsende gezahlt werden. Zudem gilt seit 2015 der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 MiLoG). Verstöße dagegen sind unzulässig.


4. Arbeitsschutz: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen (§ 618 BGB, Arbeitsschutzgesetz). Dazu zählen ergonomische Arbeitsmittel, Unfallverhütungsvorschriften und regelmäßige Unterweisungen.


5. Arbeitszeit und Pausen – Ihre Ansprüche

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, dass Sie höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten dürfen (§ 3 ArbZG). Nach sechs Stunden steht Ihnen eine Pause zu (§ 4 ArbZG).


6. Urlaubsanspruch: So viel Erholung steht Ihnen zu

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Für die Fünftagewoche sind das in der Regel 20 Arbeitstage.


7. Mitbestimmungsrechte und Betriebsrat

In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden (§ 1 BetrVG). Dieser vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber – z. B. bei Arbeitszeit, Kündigungen oder sozialen Angelegenheiten.


8. Kündigungsschutz – was Sie wissen müssen

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Sie vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen (§ 1 KSchG). Besonders stark sind Schwangere (§ 17 MuSchG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX) und Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) geschützt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18) hat bestätigt: Bei fehlerhafter Sozialauswahl ist eine Kündigung unwirksam.


9. Unser Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Ihre Rechte als Arbeitnehmer sind vielseitig – und sie schützen Sie vor willkürlichen Maßnahmen und unfairer Behandlung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und im Zweifel durchsetzen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Sprechen Sie uns gern an.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: