Inhalt
Einleitung
„Ich werde Vater – habe ich jetzt eigentlich auch besondere Rechte?“ Diese Frage stellen sich viele Männer, die ein Kind erwarten, aber nicht wissen, was das Arbeitsrecht für werdende Väter vorsieht. Während die Rechte werdender Mütter weitgehend bekannt sind, herrscht bei Vätern oft Unsicherheit. In diesem Beitrag klären wir, welche Rechte Ihnen als werdender Vater zustehen – von der Geburt bis zur Elternzeit.
1. Werdender Vater – was bedeutet das arbeitsrechtlich?
Arbeitsrechtlich ist mit „werdender Vater“ gemeint, dass ein männlicher Arbeitnehmer demnächst ein Kind bekommt, sei es durch die eigene Partnerin oder eine andere Form der Elternschaft.
Wichtig: Das Gesetz kennt zwar viele Regelungen zum Schutz werdender Mütter – für werdende Väter existieren keine vergleichbaren Sonderregelungen, z. B. kein Mutterschutz oder eigenes Kündigungsverbot vor der Geburt.
Aber: Es gibt trotzdem wichtige Rechte, die greifen, wenn Sie Vater werden – besonders rund um die Geburt und danach.
Merksatz: Werdende Väter genießen keinen automatischen Kündigungsschutz – aber haben andere Rechte.
2. Anspruch auf Elternzeit: Auch für Väter?
Ja, auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit – und zwar unabhängig davon, ob sie mit dem Kind zusammenleben oder ob die Mutter Elternzeit nimmt. Die Elternzeit ist in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Wichtige Punkte:
- Bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind, davon bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag.
- Elternzeit kann auch direkt nach der Geburt oder später genommen werden.
- Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen (§ 16 BEEG).
Kündigungsschutz: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Elternzeit verlangt wurde, besteht Kündigungsschutz nach § 18 BEEG – ab maximal 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
🔹 Unser Tipp: Beantragen Sie Elternzeit frühzeitig schriftlich – das sichert Ihre Position.
3. Kündigungsschutz für werdende Väter?
Ein besonderer Kündigungsschutz allein aufgrund der bevorstehenden Vaterrolle besteht nicht. Anders als bei Schwangeren schützt das Gesetz werdende Väter nicht automatisch vor Kündigungen.
Aber: Wer Elternzeit beantragt, ist ab diesem Moment kündigungsgeschützt (§ 18 BEEG).
Sonderfälle mit Kündigungsschutz:
- Wenn Sie Betriebsrat sind (§ 15 KSchG)
- Wenn Sie gleichgestellt oder schwerbehindert sind (§ 168 SGB IX)
- Bei Pflegezeit für nahe Angehörige (§ 5 PflegeZG)
Merksatz: Kündigungsschutz entsteht für Väter nur durch aktive Inanspruchnahme von Rechten – z. B. durch Elternzeit.
4. Freistellung zur Geburt – gesetzlicher Anspruch?
Arbeitnehmer haben nach § 616 BGB einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wenn ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt – dazu zählt die Geburt des eigenen Kindes.
Voraussetzungen:
- Die Geburt findet während der regulären Arbeitszeit statt
- Im Arbeits- oder Tarifvertrag ist § 616 BGB nicht ausgeschlossen
In vielen Betrieben wird 1 bis 2 Tage bezahlte Freistellung gewährt – oft auch per Betriebsvereinbarung geregelt.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Arbeits- oder Tarifverträge – fragen Sie ggf. frühzeitig in der Personalabteilung nach.
5. Rechte während der Schwangerschaft der Partnerin
Zwar gibt es für den werdenden Vater keine eigenen Schutzrechte während der Schwangerschaft der Partnerin, aber:
- Gespräche mit dem Arbeitgeber über geplante Elternzeit oder flexible Arbeitszeiten sind zulässig – idealerweise frühzeitig.
- Begleitung zu Arztterminen ist arbeitsrechtlich nicht automatisch freigestellt – kann aber auf Kulanzbasis erfolgen oder durch Urlaubs-/Gleitzeittage kompensiert werden.
- Einige Arbeitgeber gewähren Sonderurlaub oder bieten Väterprogramme an – fragen lohnt sich.
Merksatz: Viele Regelungen sind Ermessenssache des Arbeitgebers – aber gut vorbereitete Gespräche helfen.
6. Unser Fazit zum Schluss
Werdende Väter haben im Arbeitsrecht keinen automatischen Sonderstatus, aber sie können ihre Rechte aktiv geltend machen – etwa durch Elternzeit oder Freistellung zur Geburt. Entscheidend ist, Fristen einzuhalten und gut vorbereitet in Gespräche zu gehen.
Sie möchten Ihre Rechte als Vater wahrnehmen und nichts übersehen? Gern unterstützen wir Sie dabei – pragmatisch, lösungsorientiert und mit dem Blick für das Wesentliche.
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