Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Rolle spielt das BEM-Verfahren? Gerade wenn es um eine krankheitsbedingte Kündigung geht, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oft ein entscheidender Faktor. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was das BEM ist, wann es durchgeführt werden muss und warum es für Ihren Kündigungsschutz so wichtig ist.
1. Was ist das BEM-Verfahren?
Das BEM-Verfahren steht für betriebliches Eingliederungsmanagement. Es ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, dem Betriebsrat und ggf. dem Werks- oder Betriebsarzt Lösungen zu finden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und erneuter Erkrankung vorgebeugt wird.
Merksatz: Ein BEM soll helfen, Arbeitsplätze zu erhalten und Kündigungen zu vermeiden.
2. Wann muss ein BEM durchgeführt werden?
Die Pflicht zum BEM besteht immer, wenn die 6-Wochen-Grenze überschritten ist – egal, ob es sich um eine zusammenhängende oder mehrere krankheitsbedingte Fehlzeiten handelt.
Wichtig: Das BEM darf nur mit Ihrer Zustimmung durchgeführt werden. Sie können das Angebot auch ablehnen. Aber Vorsicht: Die Ablehnung kann sich später negativ auswirken, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Merksatz: Das BEM ist keine Kür, sondern Pflicht für den Arbeitgeber.
3. Welche Rolle spielt das BEM bei einer Kündigung?
Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung spielt das BEM eine zentrale Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich ein BEM durchführen muss, bevor er eine Kündigung ausspricht (z. B. BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).
Wird kein BEM durchgeführt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitgeber nicht alle milderen Mittel geprüft hat, um die Kündigung zu vermeiden. Das kann vor Gericht Ihre Erfolgschancen verbessern.
Allerdings: Das Fehlen eines BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Das Gericht prüft, ob es überhaupt zumutbare Alternativen gegeben hätte.
Merksatz: Kein BEM? Dann hat der Arbeitgeber meist schlechte Karten, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
4. Ihre Rechte als Arbeitnehmer beim BEM
Sie haben das Recht, ein BEM einzufordern und sollten dabei auf Transparenz achten. Nehmen Sie – falls vorhanden – den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson mit ins Boot. Lassen Sie sich alle Schritte dokumentieren.
Unser Tipp: Stimmen Sie einer Einladung zum BEM nicht blind zu. Holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie Vereinbarungen unterzeichnen oder sensible Gesundheitsdaten preisgeben.
Merksatz: Beim BEM geht es um Ihre Gesundheit – lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln.
5. Unser Fazit zum Schluss
Welche Rolle spielt das BEM-Verfahren? Ganz klar: Es ist ein zentrales Instrument, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Ein ordnungsgemäßes BEM kann eine Kündigung verhindern oder Ihnen helfen, vor Gericht gute Argumente zu haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber alles korrekt gemacht hat, lassen Sie Ihre Situation prüfen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: