Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Rolle spielt der Betriebsrat eigentlich? Gerade in schwierigen Situationen – wie bei einer geplanten Kündigung, Umstrukturierung oder Arbeitszeitänderung – taucht diese Frage auf. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, was der Betriebsrat darf und muss. Doch wie sieht das konkret aus? Und wie kann er Ihnen helfen?
1. Was ist der Betriebsrat überhaupt?
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (§ 1 BetrVG). Ab einer Betriebsgröße von fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er wird alle vier Jahre gewählt und ist unabhängig von der Geschäftsleitung.
Merksatz: Der Betriebsrat ist Ihr Sprachrohr gegenüber dem Arbeitgeber.
2. Aufgaben und Mitbestimmungsrechte
Die wichtigste Aufgabe: Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat überwacht, ob Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat bei bestimmten Themen ein echtes Mitbestimmungsrecht, z. B. bei:
- Arbeitszeitregelungen (§ 87 Abs. 1 BetrVG)
- Urlaubsgrundsätzen
- Einführung von Überwachungseinrichtungen
Verweigert der Betriebsrat hier seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nicht einfach umsetzen. Bei anderen Themen, z. B. Kündigungen, hat der Betriebsrat zwar kein Vetorecht, muss aber angehört werden (§ 102 BetrVG).
Merksatz: Ohne Zustimmung des Betriebsrats dürfen mitbestimmungspflichtige Maßnahmen nicht eingeführt werden.
3. Informations- und Beratungsrechte
Der Betriebsrat hat umfangreiche Informationsrechte (§ 80 BetrVG). Er muss frühzeitig über alle geplanten Maßnahmen informiert werden, die die Belegschaft betreffen. Dazu zählen z. B.:
- Betriebsänderungen wie Stilllegung oder Verlagerung (§ 111 BetrVG)
- Personalplanung
- Fragen der Lohngestaltung
Außerdem darf der Betriebsrat Vorschläge machen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu vermeiden.
Merksatz: Der Betriebsrat muss rechtzeitig informiert und einbezogen werden.
4. Schutz der Arbeitnehmer durch den Betriebsrat
Gerade bei Kündigungen ist der Betriebsrat ein wichtiger Schutzmechanismus. Der Arbeitgeber muss ihn vor jeder Kündigung anhören (§ 102 BetrVG). Äußert der Betriebsrat Bedenken oder Widerspruch, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Wird die Anhörung unterlassen, ist die Kündigung unwirksam.
Bei Massenentlassungen (§ 17 KSchG) oder Sozialplänen spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle bei Verhandlungen.
Merksatz: Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist unwirksam.
5. Wann sollte man sich an den Betriebsrat wenden?
Sie sollten den Betriebsrat frühzeitig einschalten, wenn:
- Änderungen Ihres Arbeitsvertrags im Raum stehen.
- Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten.
- Sie Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitsbedingungen haben.
- Sie Missstände im Betrieb wahrnehmen.
Der Betriebsrat kann vermitteln, Gespräche mit dem Arbeitgeber organisieren oder Sie im Konfliktfall unterstützen.
Merksatz: Frühzeitig Hilfe holen – der Betriebsrat ist für Sie da!
Was bedeutet das für Sie?
Der Betriebsrat ist Ihr Verbündeter im Betrieb. Er sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden, vertritt Ihre Interessen und steht Ihnen beratend zur Seite. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Betriebsrat einbinden können oder ob er Ihre Kündigung wirksam verhindern kann, lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation prüfen – wir unterstützen Sie gern.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: