Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Rolle spielt der Betriebsrat, wenn es im Betrieb zu Konflikten kommt, Umstrukturierungen anstehen oder sogar Kündigungen drohen? Ein Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Belegschaft und hat eine gesetzlich verankerte Stellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Doch was heißt das konkret für Sie?
1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat umfangreiche Informations- und Beratungsrechte. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren, zum Beispiel bei geplanten Betriebsänderungen (§§ 80–82 BetrVG). Auch bei Fragen der Arbeitszeit, Vergütung oder der Gestaltung von Arbeitsplätzen ist der Betriebsrat einzubeziehen.
Merksatz: Ohne die Einbindung des Betriebsrats können wichtige Arbeitgeberentscheidungen unwirksam sein.
2. Mitbestimmung bei Kündigungen
Gerade bei Kündigungen spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle: Vor jeder ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG). Versäumt er das, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat kann sogar Widerspruch einlegen, wenn er die Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält.
Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach bestätigt, dass eine unterlassene Anhörung zur Unwirksamkeit führt (BAG, Urteil vom 12.09.2013 – 6 AZR 121/12).
Merksatz: Ohne Anhörung des Betriebsrats ist eine Kündigung grundsätzlich unwirksam.
3. Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer
Der Betriebsrat ist auch für Ihre individuelle Beratung da. Er kann Sie bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber begleiten, Einsicht in Ihre Personalakte nehmen (§ 83 BetrVG) oder bei Konflikten vermitteln. Gerade in schwierigen Situationen wie Abmahnungen oder Kündigungen ist es sinnvoll, den Betriebsrat frühzeitig einzuschalten.
🔹 Tipp: Scheuen Sie sich nicht, Ihren Betriebsrat anzusprechen – er unterliegt der Schweigepflicht.
4. Gerichtliche Durchsetzung der Rechte
Wenn Arbeitgeber die Beteiligungsrechte missachten, kann der Betriebsrat den Rechtsweg beschreiten (§ 23 BetrVG). Das betrifft zum Beispiel Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeitregelungen (§ 87 BetrVG) oder personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen oder Versetzungen (§ 99 BetrVG).
Merksatz: Der Betriebsrat kann notfalls gerichtlich erzwingen, dass seine Rechte gewahrt bleiben.
5. Unser Fazit zum Schluss
Welche Rolle spielt der Betriebsrat? Ganz klar: Er ist eine starke Interessenvertretung, die Ihre Rechte im Betrieb schützt. Gerade bei Kündigungen oder schwierigen Umstrukturierungen kann der Betriebsrat entscheidend sein. Zögern Sie also nicht, ihn einzubeziehen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betriebsrat korrekt einbezogen wurde oder ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen für Sie, ob eine Kündigung angreifbar ist, und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: