Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Rolle spielt der Betriebsrat? Gerade wenn Umstrukturierungen, Kündigungen oder neue Arbeitszeitmodelle anstehen, taucht diese Frage immer wieder auf. Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ der betrieblichen Mitbestimmung, das Ihre Rechte stärkt und schützt. Im Folgenden erklären wir, welche Aufgaben der Betriebsrat hat, wie er Einfluss nimmt – und wann es sich lohnt, seine Unterstützung zu suchen.
1. Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
Der Betriebsrat hat bei vielen personellen Einzelmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft z. B.:
- Einstellungen (§ 99 BetrVG)
- Versetzungen (§ 99 BetrVG)
- Kündigungen (§ 102 BetrVG)
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er den Betriebsrat anhören. Unterlässt er das, ist die Kündigung unwirksam. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 12.01.1994 – 2 AZR 372/93).
Merksatz: Ohne Anhörung des Betriebsrats kann eine Kündigung unwirksam sein.
2. Beteiligung bei sozialen Angelegenheiten
Der Betriebsrat darf auch bei sozialen Angelegenheiten mitreden. Dazu zählen etwa:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Urlaubsgrundsätze
- Einführung von Überstundenregelungen
- Lohngestaltung
Diese Mitbestimmung ist in § 87 BetrVG geregelt. Arbeitgeber müssen hier mit dem Betriebsrat Einvernehmen erzielen.
Merksatz: Bei Arbeitszeiten und Überstunden hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht.
3. Informations- und Beratungsrechte
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren, z. B. bei Betriebsänderungen. Darunter fallen Stilllegungen, Verlegungen oder grundlegende Umstrukturierungen (§ 111 BetrVG).
In solchen Fällen kann der Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verhandeln, um Nachteile für die Belegschaft abzumildern. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in vielen Urteilen konkrete Vorgaben gemacht, z. B. BAG, Urteil vom 09.12.2014 – 1 AZR 102/13.
🔹 Tipp: Bei größeren Umstrukturierungen sollten Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte informieren.
4. Schutz der Arbeitnehmerinteressen
Der Betriebsrat ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Er kann Beschwerden entgegennehmen und darauf hinwirken, dass Missstände beseitigt werden (§ 85 BetrVG). Außerdem achtet er darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden (§ 80 BetrVG).
Merksatz: Der Betriebsrat ist das Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber.
5. Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle im Betrieb: Er schützt Ihre Rechte, achtet auf faire Arbeitsbedingungen und kann auch bei Konflikten vermitteln. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Situation haben oder das Gefühl haben, benachteiligt zu werden, zögern Sie nicht, den Betriebsrat einzuschalten – oder sprechen Sie uns an. Gemeinsam klären wir, welche Schritte sinnvoll sind.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: