Inhalt
Einleitung
Wer gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, stellt sich schnell die Frage: Wie hoch fällt meine Abfindung aus? Dabei spielt ein Faktor eine ganz zentrale Rolle – die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit. Je länger Sie im Unternehmen beschäftigt waren, desto höher sind Ihre Chancen auf eine gute Abfindung. In diesem Artikel erklären wir, warum das so ist, wie die Dauer berechnet wird und was Sie dabei beachten sollten.
1. Warum die Betriebszugehörigkeit bei der Abfindung zählt
Die Betriebszugehörigkeit ist ein entscheidender Maßstab für die soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers. Wer viele Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, hat meist:
- ein höheres Lebensalter,
- weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt,
- tiefere Bindung ans Unternehmen.
Diese Aspekte werden bei der Bemessung der Abfindung berücksichtigt, vor allem bei Kündigungen, die unter das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) fallen. Arbeitgeber sind in solchen Fällen häufig bereit, höhere Abfindungen anzubieten, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
Merksatz: Je länger Sie im Unternehmen waren, desto mehr zählt Ihre Loyalität – auch finanziell.
2. Gesetzliche Grundlage: § 1a KSchG und Sozialpläne
Nach § 1a KSchG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, wenn:
- ihm aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde und
- der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung nach § 1a anbietet,
- sofern der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.
Die Höhe der Abfindung beträgt in diesem Fall:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit
Auch bei Sozialplänen (§ 112 Abs. 1 BetrVG) ist die Betriebszugehörigkeit zentrales Kriterium. Betriebsräte und Arbeitgeber vereinbaren dabei oft Rechenformeln, die die Dauer der Beschäftigung direkt mit einbeziehen.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie bei betriebsbedingten Kündigungen immer, ob ein Sozialplan existiert oder § 1a KSchG greift.
3. Faustformel: Wie viel Abfindung pro Jahr Betriebszugehörigkeit?
Auch außerhalb gesetzlicher Vorgaben hat sich eine Faustformel etabliert – vor allem bei außergerichtlichen Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen:
0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 4.000 € erhält nach der 0,5-Regel eine Abfindung von ca. 20.000 € – bei der 1,0-Regel entsprechend 40.000 €.
Diese Faustformel ist nicht verbindlich, bietet aber eine gute Orientierung für Verhandlungen.
Merksatz: Ihre Betriebszugehörigkeit ist bares Geld wert – nutzen Sie sie als Verhandlungsargument.
4. Gerichtliche Vergleiche: Betriebszugehörigkeit als Verhandlungskarte
In Kündigungsschutzprozessen (z. B. nach § 4 KSchG) wird die Betriebszugehörigkeit regelmäßig als Maßstab für die „soziale Auswahl“ und die Risikoabwägung des Arbeitgebers herangezogen. Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit haben bessere Karten:
- vor Gericht (wegen besserem Kündigungsschutz),
- in der Verhandlung (weil das Risiko für den Arbeitgeber steigt),
- bei der Höhe der Abfindung.
Gerichte orientieren sich bei Vergleichen oft ebenfalls an der „0,5er-Regel“, passen diese aber individuell an – etwa bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit oder schlechten Jobaussichten.
🔹 Unser Tipp: Je länger Sie im Unternehmen waren, desto eher lohnt sich eine Klage – die Verhandlungsbasis verbessert sich erheblich.
5. Unser Fazit zum Schluss
Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Abfindung. Ob gesetzlich, im Sozialplan oder im Vergleich: Mehr Jahre bedeuten meist mehr Geld. Wichtig ist jedoch auch: Nicht nur die Dauer, sondern auch die strategische Verhandlungsführung entscheidet über den Erfolg.
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