Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihr Arbeitgeber bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen wirklich sauber handelt. Leider zeigt die Praxis: Nicht selten kommen Tricks zum Einsatz, mit denen Druck aufgebaut oder Rechte umgangen werden sollen. Im Folgenden zeigen wir typische Maschen, auf die Sie vorbereitet sein sollten – und was Sie dagegen tun können.
1. Trick 1: Druck mit vermeintlichen Fristen
Ein beliebter Trick ist die Aussage: „Sie müssen heute noch unterschreiben, sonst wird es schlimmer.“ Solche Fristsetzungen sind oft reine Panikmache – rechtlich gesehen gibt es in solchen Fällen keinen Handlungsdruck für Arbeitnehmer.
Ein Aufhebungsvertrag, der unter Zeitdruck oder sogar Drohung zustande gekommen ist, kann angefochten (§ 123 BGB) oder zumindest nichtig sein, wenn er sittenwidrig ist.
Merksatz: Lassen Sie sich nie zu einer Unterschrift drängen – echte Fristen setzt nur das Gesetz, nicht der Arbeitgeber.
2. Trick 2: „Unterschreiben Sie doch einfach den Aufhebungsvertrag“
Arbeitgeber präsentieren Aufhebungsverträge oft als „einvernehmliche Lösung“. Doch Vorsicht: Der Verlust des Kündigungsschutzes, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) und fehlende Abfindung sind häufig die Folge.
Viele Arbeitgeber verpacken diese Angebote freundlich, verschweigen aber die Konsequenzen. Vermeiden Sie spontane Unterschriften – lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas unterzeichnen.
🔹 Unser Tipp: Ein Aufhebungsvertrag ist nie „harmlos“. Prüfen Sie jedes Detail mit anwaltlicher Hilfe, bevor Sie unterschreiben.
3. Trick 3: Fristlose Kündigung zur Einschüchterung
Manche Arbeitgeber sprechen fristlose Kündigungen aus – selbst wenn sie nicht haltbar sind. Ziel: Einschüchterung, um Druck für einen Aufhebungsvertrag oder einen schnellen Vergleich aufzubauen.
Das Problem: Viele Arbeitnehmer wehren sich aus Angst nicht und verlieren damit Ansprüche auf Lohn, Abfindung oder Kündigungsschutz.
Merksatz: Auch eine fristlose Kündigung muss begründet und rechtlich haltbar sein. Lassen Sie sie unbedingt prüfen.
4. Trick 4: Keine oder lückenhafte Anhörung des Betriebsrats
Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor jeder Kündigung anhört werden (§ 102 BetrVG). Doch viele Arbeitgeber halten sich nicht ordnungsgemäß daran – sei es absichtlich oder aus Nachlässigkeit.
Fehlt die Anhörung oder ist sie lückenhaft, ist die Kündigung unwirksam.
Merksatz: Wurde der Betriebsrat nicht korrekt beteiligt, haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren.
5. Trick 5: Abmahnungen „auf Vorrat“
Manche Arbeitgeber sammeln Abmahnungen, um irgendwann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu können. Nicht immer sind diese Abmahnungen gerechtfertigt – oft fehlen konkrete Vorwürfe oder es werden Kleinigkeiten aufgebauscht.
Abmahnungen sollten immer schriftlich entkräftet oder anwaltlich geprüft werden, um einer späteren Kündigung vorzubeugen.
🔹 Unser Tipp: Reagieren Sie auf jede Abmahnung – lassen Sie prüfen, ob eine Gegendarstellung sinnvoll oder sogar rechtlich notwendig ist.
6. Trick 6: Versetzung statt Kündigung
Statt zu kündigen, versuchen Arbeitgeber manchmal, den Arbeitsplatz durch eine Versetzung zu entwerten – etwa durch Zuweisung uninteressanter Tätigkeiten oder Änderung des Arbeitsortes.
Das Ziel: Der Mitarbeiter kündigt von sich aus – und verliert damit alle Rechte auf Abfindung oder Kündigungsschutz.
Merksatz: Eine Versetzung darf nicht willkürlich erfolgen – prüfen Sie immer, ob sie vom Arbeitsvertrag gedeckt ist.
Unser Fazit zum Schluss
Arbeitgeber sind nicht immer fair – aber Sie müssen das nicht hinnehmen. Viele der oben genannten „Tricks“ halten einer juristischen Prüfung nicht stand. Wichtig ist, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und Ihre Rechte rechtzeitig prüfen lassen. In vielen Fällen lohnt sich der Gang zum Fachanwalt – vor allem, wenn es um Ihren Arbeitsplatz, Ihr Einkommen und Ihre berufliche Zukunft geht.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei Ihnen nicht alles mit rechten Dingen zugeht: Melden Sie sich gern bei uns. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: