Welche Unterlagen brauche ich nach der Kündigung?

Einleitung

Nach einer Kündigung tauchen viele Fragen auf – nicht nur zur Kündigung selbst, sondern auch zu den notwendigen Unterlagen. Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Was muss ich jetzt einfordern oder aufbewahren?“ Oder: „Was brauche ich für die Arbeitsagentur oder das neue Arbeitsverhältnis?“
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterlagen nach einer Kündigung wichtig sind, worauf Sie achten sollten – und wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.


1. Arbeitszeugnis – Ihr gutes Recht

Nach jeder Kündigung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Sie können ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangen.

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens.

💡 Wichtig: Fordern Sie das Zeugnis frühzeitig an – idealerweise schon im Kündigungsgespräch oder unmittelbar danach.


2. Kündigungsschreiben – das wichtigste Beweismittel

Das schriftliche Kündigungsschreiben ist die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte – z. B. eine Kündigungsschutzklage.

Bewahren Sie es gut auf und prüfen Sie Folgendes:

  • Ist es schriftlich und unterschrieben?
  • Ist das Datum korrekt?
  • Wurde eine Kündigungsfrist eingehalten?

Im Zweifel: Lassen Sie das Schreiben anwaltlich prüfen.

🔹 Unser Tipp: Ohne gültiges Kündigungsschreiben keine wirksame Kündigung – lassen Sie sich beraten.


3. Entgeltabrechnung und Lohnnachweise

Sie sollten Ihre letzten Gehaltsabrechnungen aufbewahren – insbesondere die letzte Abrechnung mit:

  • Abgeltung von Resturlaub
  • Ausbezahlung von Überstunden
  • Einmalzahlungen oder Boni
  • ggf. Abfindung

Diese Dokumente sind wichtig für das Arbeitslosengeld, aber auch für zukünftige Bewerbungen und steuerliche Nachweise.


4. Urlaubs- und Überstundenabrechnung

Noch offener Urlaub oder Überstunden? Dann muss das im letzten Gehalt ausgezahlt oder dokumentiert werden.

Arbeitgeber rechnen das oft automatisch ab – aber nicht immer korrekt.
Wenn Sie sich unsicher sind: Nachhaken lohnt sich.

🔹 Unser Tipp: Offene Urlaubstage und Überstunden verfallen nicht einfach – fordern Sie sie ein.


5. Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit

Diese muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden – und zwar elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit.
Sie brauchen diese Bescheinigung, um Arbeitslosengeld (ALG I) zu beantragen (§ 312 SGB III).

Auch wenn der Arbeitgeber die Unterlagen direkt sendet: Fragen Sie nach, ob alles übermittelt wurde.


6. Optional: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung & Co.

Wenn Sie keine Kündigung erhalten, sondern z. B. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, benötigen Sie diesen unbedingt für:

  • die Arbeitsagentur
  • Ihre Unterlagen
  • mögliche Sperrzeit-Prüfungen

Auch weitere Vereinbarungen (z. B. über eine Abfindung, ein Wettbewerbsverbot oder eine Freistellung) sollten schriftlich dokumentiert und archiviert sein.

🔹 Unser Tipp: Alles, was Sie unterschrieben haben, gehört in Ihre Akte – und ggf. auf den Tisch eines Anwalts.


7. Unser Fazit zum Schluss

Nach einer Kündigung ist es wichtig, den Überblick zu behalten und nichts zu übersehen. Einige Unterlagen brauchen Sie sofort für die Arbeitsagentur, andere später für Bewerbungen oder Streitigkeiten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihnen alle relevanten Unterlagen vorliegen – oder wenn es Streit um das Zeugnis, Resturlaub oder die Abrechnung gibt – können wir Sie gerne unterstützen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: