Inhalt
Einleitung
Ein Aufhebungsvertrag klingt oft erstmal nach: „Ich muss unterschreiben, was der Arbeitgeber mir vorlegt.“ Doch genau das Gegenteil ist richtig: Ein Aufhebungsvertrag bietet Ihnen Verhandlungsspielraum. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, welche Vorteile diese freiwillige Vereinbarung bringen kann – wenn man sie klug nutzt. Wir zeigen Ihnen, was drin ist.
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei einer Kündigung sind hier beide Seiten beteiligt – und beide können verhandeln.
Er muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB) und kann nicht einseitig widerrufen werden.
Merksatz: Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung – sondern ein Vertrag, der neue Spielräume eröffnet.
2. Die wichtigsten Vorteile im Überblick
✅ Keine Kündigungsfrist nötig
Das Arbeitsverhältnis kann sofort oder zu einem flexiblen Datum beendet werden – auch vor Ablauf der regulären Frist.
✅ Verhandlung einer Abfindung möglich
In vielen Fällen wird eine Abfindung gezahlt – etwa zur Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens oder als „Anreiz“ zur Einigung.
✅ Zeugnisregelung schriftlich vereinbaren
Sie können sich im Vertrag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sichern – oft sogar mit Wunschformulierung.
✅ Freistellung und Resturlaub regeln
Ob bezahlt freigestellt oder der Resturlaub abgegolten wird – alles ist gestaltbar.
✅ Keine „negative“ Trennung
Einvernehmliche Trennung kann bei späteren Bewerbungen besser aussehen als eine Kündigung – besonders bei Führungskräften.
Merksatz: Mit einem Aufhebungsvertrag haben Sie mehr Kontrolle über das Wann, Wie und Was des Jobendes.
3. Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie sinnvoll sein, wenn:
- der Arbeitgeber Ihnen sowieso kündigen will (z. B. betriebsbedingt)
- Sie selbst schon eine neue Stelle in Aussicht haben
- Sie eine Abfindung möchten, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen
- Sie durch eine kurze Kündigungsfrist schnell aus dem Vertrag rauswollen (z. B. Wechsel zur Konkurrenz, Familienumzug etc.)
- Sie das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht belasten wollen (z. B. in kleinen Betrieben)
🔹 Unser Tipp: Fragen Sie sich vorab: „Was will ich wirklich – Zeit, Geld, Ruhe oder ein gutes Zeugnis?“ Dann verhandeln Sie genau das.
4. Aufhebungsvertrag mit Abfindung – clever verhandeln
Eine gesetzliche Abfindungspflicht gibt es nicht – aber im Aufhebungsvertrag ist sie oft der zentrale Hebel. Der Arbeitgeber spart sich ein Kündigungsschutzverfahren, Sie bekommen dafür Geld.
Häufige Faustformel:
0,5 Monatsgehälter × Jahre der Betriebszugehörigkeit
Verhandlungsfaktoren:
- Drohende Kündigung (z. B. betriebsbedingt)?
- Betriebszugehörigkeit?
- Kündigungsschutz (z. B. Alter, Behinderung, Elternzeit)?
- Prozessrisiken für den Arbeitgeber?
Merksatz: Wer geschickt verhandelt, kann aus einem Aufhebungsvertrag deutlich mehr herausholen – lassen Sie sich dazu gern von uns unterstützen.
5. Risiken und worauf Sie achten sollten
Trotz aller Vorteile: Ein Aufhebungsvertrag ist kein Selbstläufer. Ohne Prüfung drohen Nachteile:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn die Agentur von „freiwilliger Arbeitslosigkeit“ ausgeht
- Verlust des Kündigungsschutzes
- Kein Anspruch auf Klage oder Weiterbeschäftigung
- Keine automatische Abfindung – sie muss vereinbart sein
- Kein Widerrufsrecht
Merksatz: Unterschreiben Sie niemals spontan – lassen Sie den Vertrag immer vorher prüfen.
Unser Fazit zum Schluss
Ein Aufhebungsvertrag bietet viele Vorteile: Flexibilität, Verhandlungsmöglichkeiten, Abfindungspotenzial, Planungssicherheit. Aber genau deshalb sollte er nicht unüberlegt unterschrieben werden. Denn mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auch auf Rechte.
Lassen Sie uns helfen, das Maximum für Sie herauszuholen. Wir prüfen, verhandeln und sichern Ihre Interessen – diskret und effektiv.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: