Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung – und zögern. Vielleicht aus Schock, vielleicht aus Unsicherheit. Doch das kann schwerwiegende Folgen haben. Denn: Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Was aber, wenn diese Frist versäumt wurde? Gibt es eine zweite Chance?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich bei einer Fristversäumnis richtig verhalten – und wann dennoch Hoffnung besteht.
1. Die 3-Wochen-Frist bei Kündigungsschutzklagen
Das Kündigungsschutzgesetz ist hier eindeutig:
Will ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er binnen drei Wochen Klage erheben – gerechnet ab dem Tag, an dem ihm die Kündigung zugeht (§ 4 Satz 1 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war (§ 7 KSchG).
Merksatz: Die dreiwöchige Klagefrist ist zwingend – wer sie verpasst, verliert meist seine Rechte.
2. Frist versäumt – was nun?
Wenn Sie die Frist verpasst haben, sollten Sie sofort handeln. Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die Klage nachträglich zuzulassen (§ 5 KSchG). Wichtig:
- Sie müssen unverzüglich nach Kenntnis der Fristversäumnis aktiv werden,
- und einen glaubhaften Grund für das Versäumnis darlegen.
Typische anerkannte Gründe sind z. B.:
- schwere Krankheit,
- überraschender Krankenhausaufenthalt,
- kein Zugang zur Post (z. B. Auslandsreise ohne Vertretung).
🔹 Unser Tipp: Warten Sie keine Stunde. Sprechen Sie sofort mit einem Anwalt, wenn Sie die Frist verpasst haben.
3. Antrag auf nachträgliche Zulassung
Die nachträgliche Zulassung muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden. Das bedeutet: Sobald Sie wieder in der Lage sind, sich zu kümmern, läuft diese Frist (§ 5 Abs. 3 KSchG).
Gleichzeitig müssen Sie:
- die Klage nachholen,
- und den Antrag auf nachträgliche Zulassung stellen – in einem Schriftsatz.
Das Gericht prüft dann, ob der Hinderungsgrund „genügend entschuldbar“ war.
Merksatz: Nachträgliche Klage nur möglich, wenn Sie schnell handeln und einen nachvollziehbaren Grund nachweisen.
4. Wann eine nachträgliche Klage möglich ist
Gerichte sind streng – aber auch realistisch. Folgende Gründe wurden in der Vergangenheit anerkannt:
✅ Psychische Ausnahmesituation nach Schockkündigung (BAG, Beschl. vom 27.08.2008 – 2 AZB 58/08)
✅ Unerwartete stationäre Aufnahme ohne Zugriff auf Post
✅ Schwerwiegende Irrtümer über die Rechtslage – aber nur bei Laien
Nicht anerkannt wurden z. B.:
❌ Frist „vergessen“
❌ „Ich dachte, mein Arbeitgeber zieht die Kündigung zurück“
❌ „Ich war mir nicht sicher, ob ich klagen will“
🔹 Unser Tipp: Die Erfolgsaussichten steigen deutlich, wenn ein Fachanwalt den Antrag aufsetzt und sachlich fundiert begründet.
5. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten und die Frist versäumt haben, ist nicht alles verloren – aber die Uhr tickt. Je schneller Sie sich an einen Anwalt wenden, desto eher lässt sich etwas retten. Lassen Sie unverzüglich prüfen, ob ein Antrag auf nachträgliche Zulassung Aussicht auf Erfolg hat. Denn:
Nur ein fundierter Antrag bewahrt Sie vor dem endgültigen Verlust Ihrer Rechte.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: