Inhalt
Einleitung
Wer durch Krankheit oder Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen als „schwerbehindert“ anerkannt werden – mit weitreichenden arbeitsrechtlichen Vorteilen: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Entlastungen und mehr. Doch wie stellt man den Antrag? Wer ist zuständig? Und was muss man beachten? Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen – klar und verständlich erklärt.
1. Was bedeutet „schwerbehindert“ im rechtlichen Sinne?
Nach § 2 Abs. 2 SGB IX gilt ein Mensch als schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde – und er in Deutschland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz hat.
Der GdB drückt aus, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist – unabhängig davon, ob man noch arbeiten kann.
Merksatz: Als schwerbehindert gelten Sie, wenn ein GdB von mindestens 50 anerkannt wurde – und Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsort in Deutschland haben.
2. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung
Ein GdB wird anerkannt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen dauerhaft bestehen (länger als sechs Monate) – z. B. durch:
- chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Diabetes, Herzinsuffizienz)
- psychische Erkrankungen
- Krebs
- orthopädische Einschränkungen
- neurologische oder sensorische Ausfälle (z. B. Epilepsie, Hörverlust)
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die Auswirkungen auf die körperliche, geistige oder seelische Teilhabe.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich vorab von Ihrem Hausarzt oder Facharzt beraten – je besser die medizinischen Unterlagen, desto schneller und fundierter kann der Antrag geprüft werden.
3. So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslandes gestellt werden. Viele Länder bieten inzwischen Online-Portale an.
So gehen Sie vor:
- Formular beschaffen:
Online auf den Seiten des Versorgungsamts Ihres Bundeslands oder bei der Gemeinde. - Ausfüllen:
Angaben zu Ihrer Person, Krankheiten, ärztlichen Behandlungen, Kliniken etc. - Medizinische Unterlagen beilegen:
Arztberichte, Befundkopien, Reha-Berichte – je mehr, desto besser. - Einreichen:
Per Post oder online über das Serviceportal (z. B. www.einfach-teilhaben.de).
Merksatz: Der Antrag auf Schwerbehinderung ist formlos möglich, sollte aber immer mit aussagekräftigen Unterlagen belegt werden – das spart Zeit.
4. Was passiert nach dem Antrag? – Das Verfahren beim Versorgungsamt
Nach Antragseingang holt das Versorgungsamt in der Regel:
- Gutachten der behandelnden Ärzte ein
- Stellungnahmen von Reha-Trägern oder Krankenhäusern
- ggf. eigene medizinische Begutachtung
Anschließend wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und mit einem Bescheid mitgeteilt. Möglich sind GdB-Werte in Zehnerschritten (z. B. 30, 40, 50, 60, …).
Wichtig: Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig – viele Anträge werden zunächst zu niedrig bewertet. Ein Widerspruch kann sich lohnen.
5. Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (ab GdB 30)
Auch wenn Sie „nur“ einen GdB von 30 oder 40 haben, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen (§ 2 Abs. 3 SGB IX), wenn Sie ohne diesen Schutz keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten.
Das bringt Ihnen:
- besonderen Kündigungsschutz
- teilweise Schutzrechte wie bei Schwerbehinderten
Ein formloser Antrag genügt – am besten mit Nachweis, dass Sie arbeitsplatzgefährdet sind.
Merksatz: Auch ohne GdB 50 können Sie geschützt sein – durch Gleichstellung ab GdB 30 mit Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Unser Fazit zum Schluss
Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bringt wichtige arbeitsrechtliche Vorteile – insbesondere bei Kündigungen, bei der Arbeitsplatzsicherung und steuerlich. Der Antrag ist nicht kompliziert, aber Sie sollten ihn gut vorbereiten und mit starken Unterlagen untermauern.
Wenn Sie Hilfe beim Antrag, beim Widerspruch oder im Kündigungsfall brauchen – sprechen Sie uns an.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: