Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie sie an ausstehenden Lohn kommen, wenn ihr Arbeitgeber insolvent ist. Insolvenzgeld beantragen kann in dieser Situation helfen, den Verdienstausfall abzufedern. Doch wie funktioniert das genau? Wer hat Anspruch, welche Fristen gelten und was sollten Sie beachten?


1. Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es soll sicherstellen, dass Sie Ihren Lohn für bis zu drei Monate vor der Insolvenz Ihres Arbeitgebers trotzdem erhalten. Das Gesetz sieht dies in § 165 ff. SGB III vor.

Das Insolvenzgeld deckt grundsätzlich den Nettoverdienst – Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie daraus nicht mehr zahlen.


2. Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?

Einen Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die im Inland beschäftigt waren. Dazu zählen auch Minijobber, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Freie Mitarbeiter oder Geschäftsführer einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter sind, können ausgeschlossen sein.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont regelmäßig, dass der Arbeitsvertrag tatsächlich gelebt wurde (BAG, Urteil vom 19.05.2021 – 10 AZR 17/20).


3. Wie beantragen Sie Insolvenzgeld?

Den Antrag stellen Sie persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder online über die Website der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vollständig und fristgerecht einreichen.

Die Agentur prüft, ob ein Insolvenzereignis vorliegt (z. B. Insolvenzeröffnung, Abweisung mangels Masse oder vollständige Betriebseinstellung).

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Anwalt unterstützen, wenn der Sachverhalt kompliziert ist – etwa bei strittigen Arbeitsverhältnissen oder wenn unklar ist, ob tatsächlich ein Insolvenzereignis eingetreten ist.


4. Fristen und wichtige Nachweise

Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses gestellt werden (§ 324 SGB III). Versäumen Sie diese Frist, verfällt Ihr Anspruch.

Benötigte Unterlagen sind u. a.:

  • Ihr Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Nachweis über die Insolvenz (z. B. Insolvenzbekanntmachung)
  • ggf. Kündigungsschreiben

Die Agentur für Arbeit kann auch weitere Nachweise anfordern.


5. Unser Fazit zum Schluss

Insolvenzgeld beantragen kann Ihre Existenz sichern, wenn Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, die Fristen kennen und alle Unterlagen vollständig einreichen. Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gern – gerade bei komplizierten Fällen oder strittigen Arbeitsverhältnissen kann anwaltlicher Rat viel bewirken.

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