Wie bereite ich mich auf das Verfahren vor?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer, die gegen eine Kündigung klagen, fragen sich: Wie bereite ich mich auf das Verfahren vor? Was muss ich mitbringen? Muss ich etwas sagen – und wenn ja, was? Und wie läuft so ein Gerichtstermin überhaupt ab? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen klaren Fahrplan, wie Sie sich als Arbeitnehmer gut auf das arbeitsgerichtliche Verfahren vorbereiten – ganz gleich, ob es auf einen Vergleich hinausläuft oder durch alle Instanzen geht.


1. Was bedeutet „Vorbereitung auf das Verfahren“ überhaupt?

Die arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Gütetermin (§ 54 Abs. 1 ArbGG) – einem ersten Gespräch vor Gericht, bei dem in der Regel keine Zeugen geladen werden. Trotzdem ist eine gute Vorbereitung entscheidend: Denn hier stellt sich oft die Weiche, ob es zu einem Vergleich kommt oder ob das Verfahren in die nächste Runde geht.

Dazu gehört:

  • Ein Verständnis der eigenen Ziele (Wiedereinstellung? Abfindung? Zeugnis?)
  • Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Die Klärung: Was bin ich bereit zu akzeptieren – und was nicht?

2. Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Ein zentraler Punkt der Vorbereitung ist die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, insbesondere:

  • Arbeitsvertrag (inkl. aller Nachträge)
  • Kündigungsschreiben
  • Letzte Gehaltsabrechnungen
  • Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber (z. B. Abmahnungen, Beschwerden, Mails)
  • Krankmeldungen, falls eine krankheitsbedingte Kündigung im Raum steht
  • Ggf. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge

Wenn möglich: Sortieren Sie die Dokumente chronologisch und fassen Sie wichtige Punkte schriftlich zusammen. So sind Sie im Gespräch mit dem Anwalt und vor Gericht schneller auf der Höhe.

🔹 Unser Tipp: Eine gute Dokumentation ist oft besser als ein guter Zeuge.


3. Wie läuft ein Gütetermin ab?

Der Gütetermin findet meist 4–6 Wochen nach Klageeinreichung statt. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Verhandlung vor dem oder der Vorsitzenden. Ziel: eine Einigung.

Der Ablauf:

  • Kurze Sachverhaltsschilderung durch beide Seiten
  • Erste rechtliche Einschätzung durch das Gericht
  • Angebot oder Nachfrage nach einem Vergleichsvorschlag
  • Falls keine Einigung: Anberaumung der Kammerverhandlung

Sie müssen dort meist nichts sagen, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Wichtig ist aber, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Strategie abstimmen – denn das Gericht schaut auch darauf, wie kompromissbereit Sie sind.


4. Worauf sollten Sie sich bei der Beweisführung konzentrieren?

Sollte das Verfahren weitergehen, wird es auf eine Kammerverhandlung mit ggf. Beweisaufnahme hinauslaufen. Das bedeutet: Es wird ernst.

Wichtig ist:

  • Gibt es Zeugen für strittige Vorgänge?
  • Haben Sie Dokumente, die Aussagen Ihres Arbeitgebers widerlegen?
  • Gibt es E-Mails, Chatverläufe, Protokolle?

Gemeinsam mit Ihrem Anwalt sollten Sie überlegen: Was muss bewiesen werden – und wie gelingt das?

🔹 Unser Tipp: Nicht alles, was wahr ist, ist auch beweisbar – konzentrieren Sie sich auf das, was das Gericht überzeugt.


5. Was passiert, wenn der Vergleich scheitert?

Wenn keine Einigung zustande kommt, entscheidet das Gericht im Urteil. Bis dahin ist es oft ein langer Weg – mit Schriftsätzen, Fristen, Beweisanträgen und weiteren Terminen.

Je nach Komplexität kann sich das Verfahren über mehrere Monate ziehen. In dieser Zeit gilt:

  • Ruhig bleiben
  • Mit dem Anwalt regelmäßig aktuelle Entwicklungen besprechen
  • Entscheidungen wohlüberlegt treffen (z. B. ob man in Berufung geht)

6. Unser Fazit zum Schluss

Die Vorbereitung auf ein Kündigungsschutzverfahren ist keine Raketenwissenschaft – aber sie erfordert klare Ziele, gute Unterlagen und einen strategischen Partner an Ihrer Seite. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch verhandeln, wo es sinnvoll ist, und kämpfen, wenn es nötig wird.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich am besten vorbereiten, oder wenn Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls möchten – wir helfen Ihnen gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erstberatung.

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