Wie beweise ich den Zugang der Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie kann ich beweisen, dass mein Arbeitgeber meine Kündigung auch wirklich erhalten hat?
Denn: Ohne Zugang ist die Kündigung rechtlich nicht wirksam – selbst wenn sie korrekt formuliert ist. Vor allem bei fristgerechten Eigenkündigungen kann das ein echtes Risiko sein.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was beim Zugang zählt, wie Sie ihn gerichtsfest nachweisen und welche Versandarten empfehlenswert sind.


1. Warum der Zugangsnachweis entscheidend ist

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber rechtzeitig zugeht – das regelt § 130 Abs. 1 BGB.
Das Problem: Sie als kündigender Arbeitnehmer müssen im Streitfall beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist.
Gelingt das nicht, kann Ihre Kündigung als nicht erfolgt gelten – mit erheblichen Folgen, z. B. einer automatischen Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.


2. Was bedeutet „Zugang“ rechtlich?

Eine schriftliche Erklärung gilt als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).
Beim Arbeitgeber ist das z. B. der Briefkasten, die Hauspoststelle oder ein empfangsberechtigter Mitarbeiter im Sekretariat.

Der Zugang ist also kein subjektiver Moment („hat gelesen“), sondern ein objektiver Vorgang: Die Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt.

🔹 Beispiel: Wird ein Kündigungsschreiben am Dienstag um 11 Uhr in den Bürobriefkasten des Arbeitgebers eingeworfen, gilt es in der Regel noch am selben Tag als zugegangen.


3. Wie beweise ich den Zugang am besten?

Hier ein Überblick über gängige und empfehlenswerte Methoden:

Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung

Lassen Sie sich den Empfang schriftlich quittieren – idealerweise mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel.
Der Zugang ist dann eindeutig belegbar.

Bote

Ein neutraler Zeuge (z. B. Freund oder Kollege) übergibt oder wirft das Schreiben ein.
Wichtig: Der Bote sollte Ort, Datum und Uhrzeit dokumentieren und im Zweifel als Zeuge vor Gericht benannt werden können.

Einwurf-Einschreiben

Hier bestätigt die Post nur den Einwurf in den Briefkasten – nicht die persönliche Übergabe.
Zwar nicht absolut sicher, aber deutlich besser als normale Post.

⚠️ Nicht empfehlenswert: Einschreiben mit Rückschein

Zugang erst mit Annahme – wenn der Arbeitgeber die Annahme verweigert oder nicht abholt, kann der Zugang scheitern.


4. Häufige Fehler beim Zugangsnachweis

  • Nur per E-Mail oder Fax gekündigt: Das reicht nicht (§ 623 BGB – Schriftform erforderlich)
  • Keinen Zeugen beim Einwurf dabei gehabt
  • Einschreiben mit Rückschein genutzt – aber nicht abgeholt
  • Kündigung in der Firma „in den Umlauf“ gegeben, aber keine Bestätigung erhalten

Das kann im Streitfall dazu führen, dass Sie Ihre Kündigungsfrist verpassen – und das Arbeitsverhältnis läuft weiter, obwohl Sie eigentlich kündigen wollten.

🔹 Tipp: Kündigungen niemals ohne dokumentierten Zugangsnachweis übergeben oder versenden.


5. Was tun, wenn der Arbeitgeber den Zugang bestreitet?

Wenn Sie keine Bestätigung haben und der Arbeitgeber behauptet, nichts erhalten zu haben, wird es schwierig. Dann muss das Gericht entscheiden, ob Ihr Zugangsnachweis ausreicht.

Je nach Beweislage können Sie sich z. B. auf folgende Dinge stützen:

  • Zeugenaussagen (z. B. Ihres Boten)
  • Dokumentation (Foto vom Einwurf, Notizen)
  • Indizien (z. B. Verhalten des Arbeitgebers nach der behaupteten Kündigung)

Aber: Ohne stichhaltigen Nachweis riskieren Sie, dass Ihre Kündigung als nicht zugegangen gilt.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Ihrer Kündigung anwaltlich beraten, damit alles gerichtsfest dokumentiert ist – besonders wenn Fristen oder Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit drohen.


Unser Fazit zum Schluss

Der Zugang Ihrer Kündigung entscheidet über deren Wirksamkeit. Ohne einen klaren Beleg riskieren Sie unnötige rechtliche Auseinandersetzungen oder sogar Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie rechtssicher kündigen, helfen wir Ihnen gern – mit einem klaren Fahrplan und den richtigen Formulierungen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: