Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie bei längerer Krankheit mit einer Kündigung rechnen müssen. Das Risiko einer Kündigung bei Krankheit ist ein sensibles Thema, weil gesundheitliche Probleme oft unverschuldet auftreten. Doch das Gesetz sieht durchaus vor, dass auch kranke Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden können. Wie Sie Ihr Risiko der Kündigung bei Krankheit realistisch einschätzen können und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
1. Warum das Thema „Kündigung bei Krankheit“ viele Arbeitnehmer verunsichert
Niemand wird gerne krank – und noch weniger möchte man den Arbeitsplatz verlieren, wenn man ohnehin schon gesundheitlich angeschlagen ist. Trotzdem hält sich hartnäckig der Mythos, dass eine Krankheit automatisch vor einer Kündigung schützt. Zwar gilt grundsätzlich der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG), aber er greift nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Merksatz: Krankheit allein schützt nicht vor einer Kündigung – entscheidend ist, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
2. Wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18) ist eine Kündigung wegen Krankheit nur dann wirksam, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft weiterhin krankheitsbedingt ausfällt.
- Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen: Die Fehlzeiten müssen zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder zu unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führen.
- Interessenabwägung: Nach Abwägung der Interessen beider Seiten darf dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sein.
Merksatz: Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt immer eine dreistufige Prüfung voraus.
3. Wie Gerichte das Risiko bewerten: Negative Gesundheitsprognose & Co.
Die Gerichte schauen genau hin: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose besteht. Das heißt, es wird geprüft, ob aufgrund der bisherigen Krankheitszeiten auch künftig mit erheblichen Ausfällen zu rechnen ist. Maßgeblich sind dabei häufig die Fehlzeiten der letzten drei Jahre.
Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren jeweils mehrere Monate krank war, kann das ein Indiz für eine negative Prognose sein. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber prüfen, ob er den Mitarbeiter anderweitig einsetzen kann, zum Beispiel auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz (§ 164 SGB IX).
Merksatz: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber – und nicht jede lange Krankheit führt automatisch zur Kündigung.
4. Praktische Schritte zur Einschätzung Ihres eigenen Risikos
Wenn Sie sich fragen, wie hoch Ihr persönliches Risiko ist, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Gab es in den letzten Jahren wiederholt lange Fehlzeiten?
- Liegt eine chronische oder dauerhafte Erkrankung vor?
- Hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten?
- Gibt es in Ihrem Betrieb alternative Einsatzmöglichkeiten?
Wichtig: Ein fehlendes oder fehlerhaftes BEM kann die Wirksamkeit einer Kündigung gefährden (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).
Unser Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten, um zu klären, ob eine Kündigung rechtlich haltbar wäre – wir helfen Ihnen dabei gern.
Merksatz: Je besser Sie Ihre Situation kennen, desto gezielter können Sie reagieren.
5. Unser Fazit zum Schluss
Das Risiko einer Kündigung bei Krankheit hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Niemand muss Angst vor einer willkürlichen Kündigung haben – gleichzeitig sollte man Warnsignale ernst nehmen und frühzeitig handeln. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen darf, beraten wir Sie gern und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: