Wie hoch ist eine typische Abfindung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung oder im Gespräch über einen Aufhebungsvertrag: Wie hoch ist eine typische Abfindung? Gibt es feste Beträge oder Regeln? Oder ist alles Verhandlungssache?

In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Summen man realistisch rechnen kann, welche Faktoren den Betrag beeinflussen – und warum sich eine anwaltliche Unterstützung lohnen kann.

1. Was ist eine Abfindung überhaupt?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, meist zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie soll eine einvernehmliche Trennung erleichtern oder einen Kündigungsschutzprozess beenden.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um Lohn oder Gehalt – sondern um eine freiwillige oder verhandelte Leistung, auf die es in den meisten Fällen keinen automatischen Anspruch gibt.

Merke: Eine Abfindung ist keine Pflichtzahlung – sondern Ergebnis von Verhandlung oder Einigung.

2. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

In der Regel nein – das Kündigungsschutzgesetz sieht nur in seltenen Fällen einen gesetzlichen Anspruch vor:

  • § 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
  • Sozialpläne oder Tarifverträge können ebenfalls feste Abfindungen regeln.

Die meisten Abfindungen entstehen jedoch durch Vergleich – oft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie prüfen, ob Sie bei Verzicht auf eine Klage nicht deutlich mehr herausholen könnten als bei § 1a KSchG.

3. Die „Faustformel“ – ein erster Richtwert

Ein weit verbreiteter Ansatz zur Berechnung der Abfindung lautet:

👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro vollem Beschäftigungsjahr

Beispiel: Wer 8 Jahre im Unternehmen tätig war und 4.000 € brutto verdient, kann mit etwa 16.000 € Abfindung rechnen (8 × 0,5 × 4.000 €).

Aber Achtung: Dieser Wert ist kein Gesetz, sondern ein Orientierungswert. Viele Einigungen liegen darüber oder darunter – je nach Ausgangslage.

Merke: Die 0,5-Regel ist ein Anhaltspunkt – aber keine feste Grenze.

4. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

Die konkrete Abfindung hängt von vielen Aspekten ab:

  • Stärke des Kündigungsschutzes (z. B. Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl)
  • Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Monatliches Bruttogehalt
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Unternehmensgröße und Verhandlungsspielraum
  • Taktik und Verhandlungsgeschick (Anwaltlich vertretene Arbeitnehmer erzielen oft deutlich höhere Summen)

Auch psychologische Faktoren spielen eine Rolle: Wenn der Arbeitgeber „Ruhe“ will, ist er oft zu mehr bereit.

🔹 Unser Tipp: Je schwächer die Kündigung begründet ist, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung.

5. Wann gibt es mehr (oder weniger) als üblich?

Mehr als die „Faustformel“ ist möglich, wenn:

  • Die Kündigung offensichtlich unwirksam ist
  • Der Arbeitgeber auf einen schnellen Abschluss drängt
  • Besondere Schutzrechte greifen (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft)
  • Eine Klage erfolgreich oder „unangenehm“ für den Arbeitgeber wäre

Weniger als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr wird oft gezahlt, wenn:

  • Der Arbeitgeber gute Karten vor Gericht hat
  • Der Arbeitnehmer keine Klage erhebt
  • Das Arbeitsverhältnis kurz bestand oder schlecht dokumentiert ist

In der Praxis sehen wir Spannbreiten von 0,25 bis 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – in Einzelfällen auch mehr.

Merke: Abfindung ist immer individuell – keine zwei Fälle sind gleich.

6. Unser Fazit zum Schluss

Wie hoch eine typische Abfindung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab – und vom Verhandlungsgeschick. Wer die rechtlichen Spielräume kennt und taktisch klug handelt, kann deutlich mehr erreichen als die berühmten 0,5 Gehälter pro Jahr.

Wenn Sie wissen wollen, was in Ihrem Fall realistisch ist oder ob Sie ein gutes Angebot vorliegen haben: Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, das Beste für sich herauszuholen – mit Augenmaß und Erfahrung.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: