Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie läuft ein BEM-Verfahren ab? Wenn Sie länger krank waren, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das Ziel: Sie sollen gesund und dauerhaft in Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Doch wie funktioniert das genau? Und worauf sollten Sie achten, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben?


1. Was ist ein BEM-Verfahren?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten.

Das BEM soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.


2. Ablauf eines BEM-Verfahrens

Ein BEM-Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:

1. Einladung zum BEM:
Ihr Arbeitgeber muss Sie schriftlich informieren und Ihre freiwillige Zustimmung einholen. Ohne Ihr Einverständnis darf kein BEM durchgeführt werden.

2. Erstgespräch:
Im ersten Gespräch klären Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber (und ggf. dem Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung), welche Ursachen es für die Erkrankung gibt und welche Maßnahmen helfen könnten.

3. Erarbeitung von Maßnahmen:
Mögliche Maßnahmen sind z. B. eine stufenweise Wiedereingliederung, Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umschulung.

4. Umsetzung und Nachverfolgung:
Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt. Im Anschluss wird überprüft, ob sie wirksam sind.


3. Beteiligte im BEM

Am BEM-Verfahren können verschiedene Stellen beteiligt sein:

  • Arbeitgeber: Trägt die Verantwortung und organisiert das BEM.
  • Arbeitnehmer: Entscheiden, ob sie teilnehmen und welche Informationen sie preisgeben.
  • Betriebsrat oder Personalrat: Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson teilnehmen.
  • Betriebsarzt oder externe Stellen: Oft werden Betriebsärzte hinzugezogen, um medizinische Einschätzungen zu geben.

🔹 Unser Tipp: Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit ins Gespräch – das gibt Sicherheit.


4. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Keine Pflicht zur Teilnahme:
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Lehnt ein Arbeitnehmer ab, darf ihm daraus kein Nachteil entstehen.

Informationsrecht:
Sie haben Anspruch auf umfassende Informationen über Ziele, Ablauf und Beteiligte.

Datenschutz:
Besonders wichtig: Gesundheitsdaten dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verarbeitet werden.


5. Worauf sollte man beim BEM achten?

Ein BEM kann spätere Konflikte verhindern – z. B. eine krankheitsbedingte Kündigung. Denn Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Kündigung zu vermeiden (vgl. BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).

Daher gilt: Dokumentieren Sie alle Gespräche, prüfen Sie Vorschläge sorgfältig und lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen etwas unklar ist.

🔹 Unser Tipp: Eine anwaltliche Beratung kann helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu sichern.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein BEM-Verfahren ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Gesundheit und Ihren Arbeitsplatz zu schützen. Nehmen Sie es ernst, aber lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn Sie unsicher sind, ob alles korrekt abläuft, unterstützen wir Sie gern mit unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: