Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer, die eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, fragen sich: „Wie lange dauert so ein Verfahren eigentlich?“ Die Angst, sich über Monate hinweg mit dem Arbeitgeber vor Gericht zu streiten, schreckt viele zunächst ab. Dabei lohnt ein genauer Blick: Nicht jede Klage zieht sich endlos hin – im Gegenteil.


1. Dauer der Kündigungsschutzklage in der Praxis

In der Praxis kann man grob mit 3 bis 9 Monaten rechnen – je nach Verlauf und Region. Manche Verfahren sind sogar schon nach wenigen Wochen abgeschlossen, andere dauern über ein Jahr, insbesondere in der zweiten Instanz.

Typische Dauer:

  • Gütetermin (erste Verhandlung): ca. 4–6 Wochen nach Klageeinreichung
  • Vergleich bei Gütetermin: Verfahren endet meist innerhalb von 2 Monaten
  • Streitige Entscheidung (Urteil): häufig nach 6–9 Monaten
  • Berufung (Landesarbeitsgericht): kann weitere 6–12 Monate dauern

2. Ablauf: Vom Gütetermin bis zur Entscheidung

Nach Klageeinreichung (§ 4 KSchG) terminiert das Gericht schnell einen sogenannten Gütetermin. Dort versucht der Richter, beide Seiten zu einer Einigung zu bewegen – etwa durch eine Abfindung.

Kommt kein Vergleich zustande, folgt der Kammertermin, in dem Beweise erhoben und rechtlich geprüft wird, ob die Kündigung wirksam war. Hier fällt dann das Urteil des Arbeitsgerichts.

🔹 Unser Tipp: Wer schnell handelt und gut vorbereitet ist, hat bessere Chancen auf ein zügiges Verfahren.


3. Was beeinflusst die Dauer des Verfahrens?

Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Verfahrensdauer:

  • Gerichtsauslastung: In Ballungsräumen (z. B. Berlin, Frankfurt, Hamburg) dauern Verfahren oft länger
  • Verhalten der Gegenseite: Verzögerungstaktiken oder Wechsel des Anwalts können das Verfahren strecken
  • Komplexität des Falls: Je mehr Beweise (z. B. Zeugen, Akten) nötig sind, desto länger dauert es
  • Ob Berufung eingelegt wird: Dann geht es in die zweite Instanz – das dauert deutlich länger

4. Unser Fazit zum Schluss

Eine Kündigungsschutzklage ist oft weniger langwierig als gedacht – besonders dann, wenn ein Vergleich beim Gütetermin gelingt. Wichtig ist aber: Fristen einhalten, schnell handeln und sich gut vertreten lassen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, wie lange ein Verfahren in Ihrem Fall dauern könnte: Kontaktieren Sie uns gerne. Wir klären Ihre Erfolgsaussichten, Fristen und das beste Vorgehen mit Ihnen – kompetent, empathisch und durchsetzungsstark.

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