Wie läuft eine Erstberatung ab?

1. Was ist eine Erstberatung überhaupt?

Die Erstberatung ist das erste Gespräch mit einem Anwalt oder einer Anwältin, um Ihre arbeitsrechtliche Situation rechtlich einzuordnen. Sie schildern Ihr Anliegen – zum Beispiel eine Kündigung, Mobbing oder offene Lohnforderungen – und erhalten eine erste juristische Einschätzung. Ziel ist es, zu klären, ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

👉 Die Erstberatung dient nicht dazu, einen ganzen Prozess durchzustrukturieren, sondern Sie sollen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bekommen.


2. Wie bereite ich mich auf das Gespräch vor?

Je besser Sie vorbereitet sind, desto mehr können wir gemeinsam in der Beratungszeit erreichen. Wichtig sind:

  • Arbeitsvertrag (gern auch Zusatzvereinbarungen oder Nachträge)
  • Kündigungsschreiben, Abmahnungen oder sonstige Schreiben des Arbeitgebers
  • Lohnabrechnungen, wenn es um Vergütung geht
  • Stichpunktartige Übersicht des bisherigen Ablaufs (Datum der Kündigung, Gesprächsinhalte etc.)

Wenn Sie möchten, können Sie uns die Unterlagen vorab digital zukommen lassen.

🔹 Unser Tipp: Bringen Sie Ihre Fragen schriftlich mit – so vergessen Sie im Gespräch nichts.


3. Was passiert während der Erstberatung?

Das Gespräch beginnt meist mit einer kurzen Vorstellung, dann schildern Sie Ihr Anliegen. Wir hören genau zu, stellen Rückfragen, bewerten Ihre Unterlagen und geben Ihnen:

  • eine rechtliche Einschätzung zur Lage (z. B. Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage)
  • eine Empfehlung, wie Sie weiter vorgehen sollten
  • Hinweise zu Fristen und Dringlichkeit des Handelns
  • bei Bedarf einen Fahrplan für das weitere Vorgehen

Wir nehmen uns dafür in der Regel 60 Minuten Zeit, entweder vor Ort in Hamburg oder Frankfurt, telefonisch oder per Videoberatung.


4. Welche Ergebnisse kann ich erwarten?

Sie gehen nach der Erstberatung mit:

  • Klarheit über Ihre Rechtslage
  • einer konkreten Handlungsempfehlung
  • ggf. einer Entscheidungshilfe, ob sich ein Rechtsstreit lohnt
  • Transparenz über mögliche Kosten und Risiken

Wichtig: Die Erstberatung ist unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie uns mit einer weiteren Vertretung beauftragen möchten.

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie sich nach der Erstberatung für ein Mandat entscheiden, kann die Gebühr teilweise angerechnet werden.


5. Was kostet eine arbeitsrechtliche Erstberatung?

Für Privatpersonen liegt die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG je nach Aufwand bei maximal 250 € netto (zzgl. USt). Wir bieten Ihnen eine pauschale Erstberatung für 250 € zzgl. USt / 60 Minuten an – unabhängig davon, ob Sie per Video, Telefon oder persönlich beraten werden möchten.


6. Unser Fazit zum Schluss

Die Erstberatung ist Ihre Chance, kompetente und klare Antworten auf drängende Fragen zu bekommen. Egal ob es um Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Lohn geht – wir stehen an Ihrer Seite.

Zögern Sie nicht zu lange, denn gerade im Arbeitsrecht gelten oft kurze Fristen.

Wenn Sie sich Unterstützung wünschen, können Sie ganz unkompliziert online einen Termin buchen – wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: