Wie sicher ist die Abfindung im Insolvenzfall?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer hoffen im Kündigungsfall auf eine Abfindung – um den Jobverlust finanziell abzufedern. Doch was passiert, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist? Ist die Abfindung dann sicher? Oder gehen Ihre Ansprüche in der Insolvenzmasse unter? Wir klären, welche Rechte Sie haben und wann schnelles Handeln gefragt ist.


1. Was bedeutet Insolvenz für Ihre Abfindung?

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder. Offene Forderungen, also auch Abfindungen, fallen dann in die sogenannte Insolvenzmasse (§ 38 InsO). Das heißt: Alle Gläubiger müssen sich die noch vorhandenen Mittel teilen.

Abfindungen, die vor Insolvenzeröffnung vereinbart wurden, können also verloren gehen, wenn die Masse nicht reicht.


2. Wie werden Abfindungen rechtlich behandelt?

Abfindungen sind keine Löhne im engeren Sinn, sondern Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 1a KSchG). Wird die Abfindung in einem gerichtlichen Vergleich festgelegt, gilt sie als einfache Insolvenzforderung (§ 38 InsO).

Ausnahme: Wurde die Abfindung nach Eröffnung des Verfahrens mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vereinbart, zählt sie zu den Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO). Diese werden vorrangig bezahlt – soweit Geld vorhanden ist.


3. Was sagt die Praxis: Chancen und Risiken

In der Praxis gilt: Bei wirtschaftlich angeschlagenen Arbeitgebern wird oft ein Interessenausgleich mit Sozialplan verhandelt (§ 111 BetrVG). Abfindungen aus Sozialplänen sind bis zu einem Betrag von drei Monatsverdiensten bevorrechtigt (§ 123 InsO). Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (BGH, Beschluss vom 14.12.2006 – IX ZB 98/05).

Doch Achtung: Gibt es keine Mittel in der Masse, nützt auch die Bevorrechtigung wenig. Dann bleibt nur die Quote, die meist deutlich unter 10 % liegt.


4. So können Sie Ihre Ansprüche sichern

Wenn Ihr Arbeitgeber wankt, gilt: Schnell handeln! Lassen Sie sich beraten, ob ein gerichtlicher Vergleich Sinn macht oder ob ein Sozialplan möglich ist. Auch eine rechtzeitige Kündigungsschutzklage kann Druck ausüben und Ihre Verhandlungsposition stärken.

Wichtig: Abfindungen, die ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vereinbart werden, sind meist wertlos. Daher unbedingt prüfen, ob eine Masseverbindlichkeit erreicht werden kann.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht ab – je früher Sie handeln, desto höher ist die Chance auf eine Auszahlung.


5. Unser Fazit: Wie sicher ist Ihre Abfindung im Insolvenzfall?

Eine Abfindung im Insolvenzfall ist nie garantiert sicher. Sie hängt stark davon ab, ob ausreichend Mittel vorhanden sind und wie die Abfindung rechtlich eingeordnet ist. Sozialplan-Abfindungen sind teilweise privilegiert – das schützt aber nur bis zu einem gewissen Betrag.

Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Chancen zu wahren und Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: