Wie verhalte ich mich taktisch bei drohender Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie verhalte ich mich taktisch bei drohender Kündigung? Diese Situation ist für viele Betroffene emotional belastend. Umso wichtiger ist es, kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie Ihre Rechte sichern, unnötige Fehler vermeiden und Ihre Chancen auf eine faire Lösung deutlich verbessern.


1. Drohende Kündigung erkennen – Warnsignale richtig deuten

Meistens kommt eine Kündigung nicht völlig überraschend. Häufige Abmahnungen, Konflikte mit Vorgesetzten, Veränderungen im Betrieb oder Aufforderungen, den Arbeitsplatz zu wechseln, können erste Hinweise sein. Auch ein geplantes Personalgespräch kann ein Indiz dafür sein, dass man Ihnen kündigen möchte.


2. Gespräch mit dem Arbeitgeber – Klarheit schaffen

Scheuen Sie sich nicht, in einem offenen Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung nachzufragen, wie es um Ihr Arbeitsverhältnis steht. Bleiben Sie dabei sachlich und vermeiden Sie emotionale Ausbrüche.

Wenn Ihnen bereits eine Kündigung in Aussicht gestellt wird, lassen Sie sich diese immer schriftlich geben – mündliche Kündigungen sind nach § 623 BGB unwirksam.

🔹 Unser Tipp: Notieren Sie sich Inhalte von Gesprächen und Zeugen – das kann im Streitfall entscheidend sein.


3. Unterlagen und Beweise sichern

Wenn sich eine Kündigung abzeichnet, sollten Sie alle relevanten Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, E-Mails, Gesprächsnotizen und Zeugenlisten. Diese können im späteren Verfahren vor dem Arbeitsgericht von großer Bedeutung sein.

Auch Nachweise über Ihre Arbeitsleistung, wie Leistungsbeurteilungen oder Lob von Kunden, können helfen, eine Kündigung zu entkräften.


4. Arbeitsunfähigkeit? Krankmeldung kann sinnvoll sein

Manchmal kann es ratsam sein, sich bei starker psychischer Belastung vom Arzt krankschreiben zu lassen. So gewinnen Sie Zeit, um sich rechtlich beraten zu lassen und die nächsten Schritte zu planen.

Beachten Sie jedoch: Eine Krankmeldung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Sie erschwert es dem Arbeitgeber jedoch, eine Kündigung mit Fehlverhalten zu begründen.

🔹 Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt offen über Ihre Situation – er kann Sie auch psychisch entlasten.


5. Rechtliche Beratung einholen

Zögern Sie nicht, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, sobald sich eine Kündigung andeutet. Viele Fehler passieren, weil Betroffene zu spät handeln. Ein Anwalt prüft, ob eine Kündigungsschutzklage Erfolg hätte, verhandelt mit dem Arbeitgeber über Abfindungen oder andere Lösungen und sichert Ihre Ansprüche – z. B. nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 23.06.2009 – 2 AZR 283/08) betont: Eine rechtzeitige Klageerhebung innerhalb von 3 Wochen ist zwingend!


6. Alternativen prüfen: Aufhebungsvertrag oder Abfindung

Manchmal ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung zu sprechen. Das kann Streit vermeiden und eine bessere Lösung bieten. Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile beim Arbeitslosengeld haben (§ 159 SGB III – Sperrzeit). Lassen Sie sich daher unbedingt vorher beraten.

🔹 Unser Tipp: Schließen Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung ab!


Unser Fazit zum Schluss

Wie verhalte ich mich taktisch bei drohender Kündigung? – Am wichtigsten ist: Ruhig bleiben, Beweise sichern und rechtzeitig juristischen Rat einholen. Oft kann schon ein klärendes Gespräch helfen. Sollte die Kündigung kommen, haben Sie mit guter Vorbereitung die besten Chancen, Ihre Rechte durchzusetzen oder eine faire Abfindung zu erzielen.

Wir unterstützen Sie gern dabei – melden Sie sich frühzeitig, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden können.

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