Wie verhandle ich eine Abfindung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vor der Frage: Wie verhandle ich eine Abfindung? Ist eine solche Zahlung überhaupt realistisch? Und wie kann ich das Maximum für mich herausholen – ohne das Risiko, mit leeren Händen dazustehen?

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie eine Abfindungsverhandlung funktioniert, worauf es rechtlich ankommt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

1. Was ist eine Abfindung – und habe ich Anspruch darauf?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, meist im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Ziel: Eine einvernehmliche Trennung – oft zur Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses.

Wichtig: Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Ausnahmen sind:

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die Abfindungen regeln.

§ 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).

Gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche im Kündigungsschutzverfahren.

Sozialpläne, etwa bei größeren Umstrukturierungen.

Merke: Eine Abfindung ist meistens Verhandlungssache – nicht Gesetz.

2. Wann lohnt sich eine Abfindungsverhandlung?

Eine Verhandlung ist besonders dann erfolgversprechend, wenn der Arbeitgeber ein Risiko sieht – etwa wegen:

  • Fehlerhafter Kündigung (z. B. fehlende Anhörung des Betriebsrats, kein Kündigungsgrund nach § 1 KSchG).
  • Besonderem Kündigungsschutz, z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Betriebsratsmitgliedern.
  • Langjähriger Betriebszugehörigkeit und daraus folgend hohem Prozessrisiko.

Auch wenn der Arbeitgeber schnell „Ruhe“ möchte – z. B. wegen Umstrukturierungen oder sensibler Informationen –, steigt Ihre Verhandlungsmacht.

🔹 Unser Tipp: Je angreifbarer die Kündigung, desto höher die Chancen auf eine gute Abfindung.

3. Typische Strategien zur Verhandlungsführung

Eine gute Verhandlung beginnt mit einer soliden Analyse der Rechtslage. Lassen Sie prüfen, ob die Kündigung angreifbar ist. Daraus ergibt sich Ihr Druckmittel.

Drei erprobte Strategien:

Timing nutzen: Wenn Sie z. B. auf eine hohe Prämie oder Projektabschluss zusteuern, lässt sich das oft in bare Münze wandeln.

Pokerface & Klage: Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 KSchG) – und dann im Gütetermin verhandeln.

Aufhebungsvertrag mit Gegenleistung: Sie stimmen der Beendigung zu – aber nur gegen Zahlung.

Merke: Wer klagt, erhöht seinen Verhandlungsspielraum – auch wenn man sich letztlich einigt.

4. Welche Höhe ist realistisch?

Die klassische Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist aber nur ein Richtwert. In der Praxis hängt die Höhe von vielen Faktoren ab:

  • Erfolgsaussichten einer Klage
  • Unternehmensgröße und -politik
  • Verhandlungsgeschick und Vertretung
  • Laufzeit des Arbeitsverhältnisses
  • Einkommen und Alter des Arbeitnehmers
  • Ob Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht

In gut geführten Verhandlungen sind 1,0 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr keine Seltenheit – bei Sonderfällen auch mehr.

Tipp: Lassen Sie die Angemessenheit der angebotenen Summe durch einen Anwalt bewerten, bevor Sie unterschreiben.

5. Abfindung, Zeugnis und Restansprüche sichern

Nach der Kündigung geht es oft auch ums Geld:

  • Abfindung: Ein Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. bei § 1a KSchG oder nach Verhandlung.
  • Arbeitszeugnis: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO).
  • Urlaubs- und Gehaltsansprüche: Diese sollten in der Kündigungsfrist geregelt oder ausbezahlt werden.

Wichtig: Lassen Sie auch Sperrzeitfallen prüfen (z. B. bei selbst unterschriebenem Aufhebungsvertrag).

Merke: Nur wer Ansprüche kennt, kann sie durchsetzen.

6. Was Sie besser nicht tun sollten

Viele Arbeitnehmer machen aus Unsicherheit taktische Fehler – mit teuren Folgen:

  • Auf eigene Faust verhandeln, ohne sich beraten zu lassen
  • Unterschrift unter Aufhebungsvertrag, ohne rechtliche Prüfung
  • Emotionale Gespräche, statt sachlicher Kommunikation
  • Verzicht auf Klage, obwohl Kündigungsschutz besteht

Gerade bei kurzfristigen Angeboten („Sie müssen heute entscheiden!“) ist Vorsicht geboten.

Merke: Unterschreiben Sie niemals etwas, was Sie nicht ganz verstanden haben – erst recht nicht ohne rechtliche Beratung.

7. Unser Fazit zum Schluss

Eine kluge Abfindungsverhandlung erfordert gutes Timing, fundierte rechtliche Kenntnisse und Verhandlungsgeschick. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – und nutzen Sie Ihre Rechte.

Wenn Sie unsicher sind, was Ihnen zusteht oder wie Sie vorgehen sollen: Wir beraten Sie gern. Wir helfen Ihnen, realistische Ziele zu definieren und die bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es durch Verhandlung oder vor Gericht.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: