Wie verhandle ich einen Aufhebungsvertrag?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie verhandle ich einen Aufhebungsvertrag richtig – ohne mich über den Tisch ziehen zu lassen?
Oft geschieht die erste Kontaktaufnahme überraschend: Der Arbeitgeber bietet „einvernehmliche Trennung“ an – mit Fristverkürzung, Abfindung und freundlichem Ton. Klingt gut? Vorsicht. Der Teufel steckt im Detail.
Ein Aufhebungsvertrag kann finanziell attraktiv sein – aber auch schwerwiegende Nachteile mit sich bringen (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld). Umso wichtiger ist es, vorbereitet in die Verhandlungen zu gehen.


1. Was ist ein Aufhebungsvertrag – und warum wird er angeboten?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, geregelt in § 623 BGB (formbedürftig, also schriftlich).

Warum bietet ein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?

  • Um Kündigungsfristen zu umgehen
  • Um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden
  • Um schneller Planungssicherheit zu haben
  • Weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung bestehen

Für Sie als Arbeitnehmer kann ein solcher Vertrag Vorteile bringen – aber nur, wenn Sie bewusst verhandeln und nicht vorschnell unterschreiben.


2. Ihre Ziele: Was wollen Sie erreichen?

Bevor Sie überhaupt über einzelne Punkte verhandeln, müssen Sie wissen: Was ist Ihr Ziel?

Mögliche Ziele:

  • Hohe Abfindung
  • Gute Zeugnisformulierung
  • Vermeidung von Sperrzeit beim ALG I
  • Verlängerte Freistellung bei voller Bezahlung
  • Outplacement-Beratung oder Weiterbildungsbudget

Unser Tipp: Machen Sie eine Prioritätenliste. Was ist Ihnen wichtiger: Geld, Zeit oder Reputation? Das bestimmt Ihre Strategie.


3. Typische Verhandlungspunkte im Überblick

Diese Punkte werden fast immer verhandelt:

✅ Abfindung:
Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (nicht gesetzlich, sondern üblich). Je stärker Ihr Kündigungsschutz, desto höher kann verhandelt werden.

✅ Beendigungsdatum:
Oft liegt es vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Achten Sie darauf, ob das Folgen fürs ALG hat (§ 159 SGB III – Sperrzeit möglich!).

✅ Freistellung:
Bezahlte Freistellung klingt gut – prüfen Sie, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist. Nur Letzteres bringt echte Planungssicherheit.

✅ Arbeitszeugnis:
Formulierung und Note sollten im Vertrag geregelt sein („wohlwollend“, „sehr gut“, „dankend“).

✅ Resturlaub / Überstunden:
Regelung zur Abgeltung prüfen – idealerweise als „mit Freistellung abgegolten“ oder konkret beziffert.


4. Tipps für die Verhandlung: Das sollten Sie beachten

1. Niemals sofort unterschreiben!
Auch wenn man Ihnen Druck macht – nehmen Sie sich Zeit zur Prüfung. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen oder angefochten werden (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18, Ausnahme nur bei Täuschung/Drohung).

2. ALG-Sperre vermeiden
Wichtig ist, nicht selbst die Initiative auszugehen. Lassen Sie sich die Beendigung vom Arbeitgeber „nahelegen“ oder bestätigen, dass eine betriebsbedingte Kündigung drohte.

3. Lassen Sie Profis verhandeln
Anwälte kennen nicht nur die Spielregeln, sondern auch die Tricks. Eine kleine Klausel kann Tausende Euro Unterschied machen – z. B. bei Abfindung oder Steuerfragen (Fünftelregelung!).


5. Die Rolle eines Anwalts – und warum Sie nicht allein verhandeln sollten

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • den Vertrag prüfen
  • kritische Klauseln streichen lassen
  • Abfindungen erhöhen
  • Sperrzeiten vermeiden helfen
  • emotionale Distanz wahren

Die Gegenseite ist meist juristisch beraten – Sie sollten das auch sein. Vor allem bei längerer Betriebszugehörigkeit oder schwieriger Jobsituation lohnt sich eine Investition in rechtlichen Beistand.

🔹 Unser Tipp: Ein Aufhebungsvertrag ist kein „freundlicher Deal“, sondern eine Verhandlung mit Konsequenzen. Holen Sie sich Rückendeckung.


6. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Werkzeug – kein Geschenk. Er kann Ihnen Türen öffnen – oder Sie in Schwierigkeiten bringen. Entscheidend ist: Wie gut Sie vorbereitet sind. Wer seine Rechte kennt, verhandelt selbstbewusster. Wer einen Profi an seiner Seite hat, erreicht meist mehr.

Sie wollen sicher sein, dass Ihr Aufhebungsvertrag fair ist?
Wir prüfen ihn gern und verhandeln notfalls für Sie – bevor Sie unterschreiben.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: