Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viele Fehltage rechtfertigen eine Kündigung? Insbesondere bei längeren oder häufig wiederkehrenden Krankheitsphasen herrscht Unsicherheit. Fakt ist: Krankheit allein schützt nicht vor Kündigung, aber sie macht eine Kündigung auch nicht automatisch rechtens. Entscheidend ist ein sorgfältiger Blick auf die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung.
1. Gesetzlicher Rahmen: Personenbedingte Kündigung bei Krankheit
Das Gesetz kennt keine feste Zahl an Fehltagen, ab der eine Kündigung gerechtfertigt ist. Vielmehr kommt es bei einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit auf eine negative Gesundheitsprognose an (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu klare Grundsätze entwickelt, die Arbeitgeber beachten müssen. Ohne eine ordnungsgemäße Sozialauswahl und Interessenabwägung ist eine Kündigung unwirksam.
Merksatz: Das Gesetz sieht keine feste Grenze vor – entscheidend ist die Prognose.
2. Wie viele Fehltage sind zu viel?
Die Gerichte haben in zahlreichen Urteilen Orientierung gegeben.
Beispiel:
- Langzeiterkrankung: Wenn Sie seit mehr als 18 Monaten durchgehend arbeitsunfähig sind, kann das ein Indiz für eine negative Prognose sein (BAG, Urteil vom 10.12.2009 – 2 AZR 400/08).
- Häufige Kurzerkrankungen: Fehltage von über 6 Wochen pro Jahr über mindestens 3 Jahre können eine Kündigung stützen (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).
Aber: Jeder Einzelfall ist anders! Entscheidend ist immer die Prognose, ob künftig mit weiteren erheblichen Ausfällen zu rechnen ist.
Merksatz: Über 6 Wochen pro Jahr über mehrere Jahre hinweg können kritisch sein.
3. Wichtige Rolle der Gesundheitsprognose
Kernfrage: Wird sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich bessern?
Erst wenn klar ist, dass keine Besserung zu erwarten ist, darf eine Kündigung überhaupt in Betracht gezogen werden. Arbeitgeber müssen dabei oft ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Fehlt dieses, ist eine Kündigung häufig schon aus formalen Gründen angreifbar.
Merksatz: Ohne BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung oft unwirksam.
4. Besonderheiten: Langzeiterkrankung und häufige Kurzerkrankungen
Langzeiterkrankung: Eine andauernde Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung rechtfertigen, wenn die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausgeschlossen erscheint.
Häufige Kurzerkrankungen: Hier zählt die Häufigkeit, die Dauer und die Belastung für den Betrieb – etwa durch Vertretungskosten.
Die Rechtsprechung verlangt zudem eine Interessenabwägung: Ist es dem Arbeitgeber zumutbar, Sie weiter zu beschäftigen? Auch der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen oder Schwangerschaften spielen hier eine Rolle.
Merksatz: Je besser Ihre Prognose, desto schlechter die Karten des Arbeitgebers.
5. Fazit: Unser Rat für Sie
Wie viele Fehltage rechtfertigen eine Kündigung? Pauschal gibt es keine magische Zahl. Entscheidend ist die Gesundheitsprognose, eine ordnungsgemäße Durchführung des BEM und eine faire Interessenabwägung.
Wenn Ihr Arbeitgeber mit einer Kündigung droht: Lassen Sie unbedingt prüfen, ob diese rechtens ist. Krankheitsbedingte Kündigungen scheitern häufig vor Gericht.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: