Wie wichtig ist ein Arbeitszeugnis nach Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung, ob sie ein Arbeitszeugnis überhaupt brauchen – vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis konfliktbehaftet oder kurz war. Die Antwort ist eindeutig: Ja! Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann in Ihrer nächsten Bewerbung entscheidend sein. In diesem Beitrag erklären wir, warum ein Arbeitszeugnis wichtig ist, was es enthalten muss und was Sie tun können, wenn es fehlerhaft oder unfair formuliert ist.


1. Warum ist ein Arbeitszeugnis so wichtig?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte auf dem Arbeitsmarkt. Es zeigt zukünftigen Arbeitgebern, wie Sie gearbeitet haben – fachlich und persönlich. Besonders nach einer Kündigung kann das Zeugnis helfen, Vertrauen bei neuen Arbeitgebern aufzubauen.

Das Bundesarbeitsgericht betont die Schutzfunktion des Zeugnisses: Es soll dem Arbeitnehmer helfen, eine neue Stelle zu finden (BAG, Urteil vom 27.04.2021 – 9 AZR 262/20).


2. Was muss im Arbeitszeugnis stehen?

Laut § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss:

  • wahr sein,
  • wohlwollend formuliert sein,
  • keine versteckten Hinweise enthalten, die Ihre Chancen verschlechtern.

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält Angaben zu:

  • Art und Dauer der Beschäftigung
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistung und Verhalten

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie immer genau, ob alle relevanten Tätigkeiten und Erfolge genannt sind.


3. Welche Arten von Zeugnissen gibt es?

Man unterscheidet zwischen:

  • Einfaches Zeugnis: enthält nur Art und Dauer der Tätigkeit
  • Qualifiziertes Zeugnis: enthält zusätzlich Bewertung von Leistung und Sozialverhalten

Nur das qualifizierte Zeugnis ist bei Bewerbungen wirklich aussagekräftig.


4. Wie erkenne ich versteckte Codes?

Manche Arbeitgeber nutzen Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber zwischen den Zeilen negativ gemeint sind – sogenannte „Geheimcodes“.

Beispiele:

  • „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“ → bedeutet: Er hat sie nicht erfüllt
  • „Sie zeigte Verständnis für betriebliche Belange“ → kann als mangelnde Eigeninitiative gewertet werden

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Ihr Zeugnis im Zweifel von einem Anwalt prüfen – kleine Formulierungen können große Wirkung haben.


5. Was tun bei einem schlechten Zeugnis?

Wenn das Zeugnis unzutreffend, nachteilhaft oder unvollständig ist, können Sie auf Berichtigung klagen – notfalls vor dem Arbeitsgericht (§ 109 Abs. 2 GewO).

Das BAG entschied, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine sehr gute Bewertung haben, sondern nur auf eine „durchschnittliche“, wenn sie keine bessere nachweisen können (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).


6. Muss ich selbst aktiv werden?

Ja. Viele Arbeitgeber erstellen das Zeugnis nicht automatisch. Sie müssen es einfordern, am besten schriftlich und mit Zeugniserwartung (z. B. bestimmte Tätigkeiten oder Soft Skills, die erwähnt werden sollen).

Tipp: Bitten Sie frühzeitig darum, selbst einen Entwurf beizusteuern – das beschleunigt den Prozess und erhöht die Qualität.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht ab – wer früh das Gespräch sucht, bekommt meist das bessere Zeugnis.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ein gutes Arbeitszeugnis ist Gold wert – besonders nach einer Kündigung. Es kann Ihre berufliche Zukunft entscheidend beeinflussen. Lassen Sie sich nicht mit einem mittelmäßigen oder unvollständigen Zeugnis abspeisen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ein faires und überzeugendes Zeugnis durchzusetzen.

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