Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie lange ist meine Kündigungsfrist? Und: Wann beginnt sie genau zu laufen?
Die Berechnung der Kündigungsfrist ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht – und gar nicht so trivial, wie es zunächst scheint. Gesetz, Vertrag und Tarifvertrag können unterschiedliche Fristen vorsehen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und richtig zu berechnen, wann das Arbeitsverhältnis endet – und ob eine Kündigung rechtzeitig ausgesprochen wurde.


1. Gesetzliche Grundlagen zur Kündigungsfrist

Die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist ist in § 622 BGB geregelt. Sie beträgt für Arbeitnehmer bei eigener Kündigung vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit stufenweise – z. B. auf einen Monat zum Monatsende nach 2 Jahren, zwei Monate nach 5 Jahren usw.


2. Beginn und Ende der Kündigungsfrist

Entscheidend für die Berechnung ist, wann die Kündigung zugestellt wird. Denn: Die Frist beginnt erst mit Zugang beim anderen Vertragspartner zu laufen – also z. B. wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt und der Zugang nach dem normalen Tagesablauf erwartet werden kann.

Beispiel:
Geht die Kündigung am Montag, 1. Juli zu, beginnt die Frist am 2. Juli. Bei einer 4-Wochen-Frist zum 15. oder Monatsende endet das Arbeitsverhältnis am 31. Juli.

🔹 Tipp: Dokumentieren Sie den Zugang – z. B. durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Unterschrift.


3. Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann von der gesetzlichen Regelung abweichen – aber nur zugunsten des Arbeitnehmers verkürzt, oder zugunsten des Arbeitgebers verlängert.

Unzulässig ist z. B. eine Regelung, nach der nur der Arbeitnehmer eine verlängerte Frist einhalten muss, der Arbeitgeber aber nicht. Solche Regelungen sind unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 – 2 AZR 148/05).


4. Tarifliche Kündigungsfristen

Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, können dort abweichende Fristen geregelt sein – sowohl kürzere als auch längere.

Tarifliche Regelungen gehen vertraglichen Regelungen vor, wenn sie zwingend gelten. Das gilt insbesondere, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind.

🔹 Tipp: Prüfen Sie immer, ob ein Tarifvertrag gilt – etwa im öffentlichen Dienst oder bei bestimmten Branchen (z. B. Bau, Metall, Pflege).


5. Sonderregelungen – Probezeit, Fristverkürzung und Fristverlängerung

In der Probezeit (maximal 6 Monate) darf die Kündigungsfrist laut § 622 Abs. 3 BGB auf 2 Wochen verkürzt werden – das muss aber ausdrücklich vereinbart sein.

Auch andere Verkürzungen oder Verlängerungen sind nur im rechtlichen Rahmen möglich. Eine Kündigung „ab sofort“ oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist zwar formal zulässig, sorgt aber oft für Unsicherheit. Wichtig ist dann, die Frist im Streitfall korrekt zu berechnen.


6. Was tun bei unklaren Fristen?

Gerade bei komplexen Verträgen oder Tarifverträgen kann es schwierig sein, die korrekte Frist zu bestimmen. Auch Fehler beim Zugang oder missverständliche Formulierungen können die Wirksamkeit gefährden.

Lassen Sie Ihre Kündigung daher im Zweifel rechtlich prüfen, bevor Sie handeln – besonders, wenn der Arbeitgeber kündigt und Sie sich wehren möchten.

🔹 Unser Tipp: Klären Sie Unklarheiten zur Kündigungsfrist am besten frühzeitig mit einem Anwalt – das kann Ihnen Zeit, Geld und Nerven sparen.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben – oder selbst kündigen möchten –, ist es entscheidend, die Frist korrekt zu berechnen. Schon kleine Fehler können große Folgen haben: eine verspätete Kündigung kann die Wirksamkeit kosten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Frist zu berechnen, den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen und Ihre Rechte durchzusetzen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

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