Wie wird ein Sozialplan in der Insolvenz umgesetzt?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers Anspruch auf Abfindungen oder Unterstützungsleistungen haben. Ein wichtiges Instrument dafür ist der Sozialplan. Doch wie wird ein Sozialplan in der Insolvenz eigentlich umgesetzt? Worauf müssen Sie achten und welche Besonderheiten gelten?


1. Was ist ein Sozialplan in der Insolvenz?

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Zweck hat, wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitnehmer abzumildern, wenn es zu Entlassungen kommt (§ 112 BetrVG).

In der Insolvenz wird der Sozialplan meist im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich aufgestellt. Dieser regelt, welche Arbeitnehmer gekündigt werden und wie die Auswahl erfolgt.


2. Wer verhandelt den Sozialplan?

In der Insolvenz wird der Sozialplan nicht mit dem alten Arbeitgeber, sondern mit dem Insolvenzverwalter verhandelt. Der Betriebsrat bleibt dabei Verhandlungspartner.

Kommt es zu keiner Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden (§ 112, § 112a BetrVG). In der Insolvenz ist zu beachten, dass die Durchsetzung zügig erfolgen muss, um Mittel aus der Insolvenzmasse zu sichern.

🔹 Tipp: Der Betriebsrat sollte frühzeitig aktiv werden und die Verhandlungen eng begleiten.


3. Wie wird ein Sozialplan finanziert?

Die Finanzierung erfolgt aus der freien Insolvenzmasse. Nach § 123 InsO darf die Masse aber nicht unangemessen belastet werden: Maximal 2/3 der freien Masse dürfen für den Sozialplan verwendet werden.

Zudem dürfen maximal Beträge gezahlt werden, die 2 Monatsverdiensten der betroffenen Arbeitnehmer entsprechen. Das schützt die Gläubiger und beschränkt die Sozialplanansprüche deutlich.

(BAG, Urteil vom 08.11.2007 – 6 AZR 1108/06)


4. Wie wird der Sozialplan umgesetzt?

Nach Abschluss wird der Sozialplan vom Insolvenzverwalter umgesetzt:

  • Er berechnet die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Abfindung oder Überbrückungsgeld.
  • Die Auszahlungen erfolgen meist nach Prüfung aller Gläubigerforderungen und oft erst zum Ende des Insolvenzverfahrens.
  • Arbeitnehmer haben nur Anspruch als einfache Insolvenzgläubiger und müssen ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden (§ 123 InsO).

Eine Vollauszahlung ist nicht garantiert. Häufig kommt es nur zu einer Quote, abhängig von der verbleibenden Masse.

🔹 Tipp: Prüfen Sie Ihre Forderungsanmeldung sorgfältig oder lassen Sie sich dabei von einem Anwalt unterstützen.


5. Was bedeutet das für Sie?

Ein Sozialplan in der Insolvenz kann helfen, finanzielle Einbußen etwas abzufedern. Die Ansprüche sind jedoch oft deutlich niedriger als in normalen Betriebsschließungen.

Wenn Sie von einer Insolvenz betroffen sind, sollten Sie umgehend prüfen:

✅ Gibt es einen Betriebsrat?
✅ Wurde ein Interessenausgleich und Sozialplan vereinbart?
✅ Wurde Ihre Forderung zur Tabelle angemeldet?
✅ Ist Ihre Abfindungshöhe korrekt berechnet?

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Rechte zu prüfen und Ihre Ansprüche rechtzeitig und vollständig geltend zu machen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: