Diskriminierungsrecht

Diskriminierung wegen Alters

Fühlen Sie sich im Beruf von Ihren Kollegen oder Vorgesetzten altersdiskriminiert und möchten wissen, was das Gesetz dazu sagt? Oder möchten Sie anhand von praxisrelevanten Beispielen beurteilen, ob Sie aufgrund Ihres Alters am Arbeitsplatz diskriminiert werden?

Nachfolgend erläutern wir, wann eine Altersdiskriminierung im Beruf vorliegt (dazu unter 1.), was die Grundlagen zum Schutz vor Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz im Gesetz sind (dazu unter 2.) und ob Frauen der Altersdiskriminierung mehr ausgesetzt sind als Männer (dazu unter 3.). Weiterhin stellen wir praxisnahe Beispiele zu diesem Thema dar (dazu unter 4.) und erläutern, ob das Grundgesetz vor Altersdiskriminierung schützt (dazu unter 5.).

Anschließend beantworten wir häufige Fragen (dazu unter 6.) und geben einen Überblick über relevante Urteile (dazu unter 7.).

1. Wann liegt eine Altersdiskriminierung im Beruf vor?

Diskriminierung aufgrund des Alters am Arbeitsplatz liegt vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters im beruflichen Kontext benachteiligt werden.

Diese Art der Diskriminierung umfasst alle negativen Behandlungen, die ausschließlich auf dem Alter basieren und nicht auf den Fähigkeiten oder der Leistung des Arbeitnehmers. Dies kann sowohl junge als auch ältere Arbeitnehmer betreffen, wobei ältere Mitarbeiter häufiger in Situationen geraten, in denen ihnen weniger Möglichkeiten zur Beförderung, Weiterbildung oder für anspruchsvollere Aufgaben geboten werden.

Typische Beispiele im Rahmen von Altersdiskriminierung umfassen Situationen, in denen eine Person abgelehnt wird, weil sie

  • „zu jung und unerfahren“ oder
  • „zu alt und nicht mehr dynamisch genug“ sei.

Eine Altersdiskriminierung kann bereits dann vermutet werden, wenn Stellenanzeigen Begriffe wie

  • „junges Team“ oder
  • „Senior Manager mit frischer Perspektive“

enthalten, was impliziert, dass nur Bewerber bestimmter Altersgruppen gesucht werden.

2. Was sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz?

Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz finden sich in verschiedenen Gesetzen oder allgemein geltenden Grundsätzen im Arbeitsrecht wieder.

Die drei wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang sind folgende:

  • AGG

Bei dem AGG handelt es sich um das zentrale Gesetz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Es schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen in Bezug auf Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen, Entlassung und Zugang zu Fortbildungen. Von der Bewerbung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer also dem AGG nach umfassend geschützt.

  • Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz:

Dieser Grundsatz besagt, dass Arbeitgeber alle Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen gleich behandeln müssen, soweit keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen.  

  • Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG):

Das EntgTranspG dient der Förderung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen und ermöglicht Arbeitnehmern den Anspruch auf Auskunft über die Gehälter vergleichbarer Kollegen. Dies dient der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei der Entlohnung.

3. Sind Frauen der Altersdiskriminierung im Beruf mehr ausgesetzt als Männer?

Frauen erleben im Berufsleben häufig eine Kombination aus Alters- und Geschlechterdiskriminierung im Gegensatz zu Männern. Insbesondere in Berufen mit

  • geringeren Aufstiegsmöglichkeiten oder
  • bei der Rückkehr nach einer familienbedingten Auszeit.

Oft werden Frauen, wenn Sie beispielsweise gerade geheiratet haben oder im gebärfähigen Alter sind, ebenfalls alters- bzw. geschlechtsspezifisch diskriminiert. In dieser Zeit gehen Arbeitgeber regelmäßig davon aus, dass Frauen typischerweise schwanger werden oder werden wollen und damit einige Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden.

Studien zeigen, dass Frauen über 50 Jahren im Bewerbungsprozess oft benachteiligt sind und seltener Führungspositionen angeboten bekommen. Diese Diskriminierung hat tiefergehende Ursachen, da ältere Frauen in der Arbeitswelt teils als weniger flexibel oder belastbar wahrgenommen werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Vergabe von Schulungen und Weiterbildungen: Frauen in höheren Altersgruppen werden oft übergangen, was die Chancen auf Karrierefortschritte stark einschränken kann. In einigen, oftmals männerdominierten, Branchen (Beispiel: Finanz- oder Technologiebranche) ist dies besonders ausgeprägt. Dieser Umstand verdeutlicht, dass Altersdiskriminierung eine geschlechtsspezifische Dimension haben kann, die oft schwer nachzuweisen ist.

4. Praxisnahe Beispiele für Diskriminierung aufgrund des Alters

Hier sind zusätzliche praxisnahe Beispiele für Diskriminierung aufgrund des Alters am Arbeitsplatz, die im Einzelfall subtil ausfallen können und die Vielfältigkeit solcher Diskriminierung verdeutlichen können:

  • Nichteinbeziehung bei Beförderung:

Älterer Arbeitnehmer wird nicht für eine Beförderung in Betracht gezogen, da der Arbeitgeber annimmt, dass er bald in Rente geht. Trotz jahrelanger Berufserfahrung und Qualifikationen wird ihm diese Karrierechance verwehrt, ohne dass es eine verständliche Begründung dafür gibt.

  • Weniger anspruchsvolle Tätigkeiten:

Ein jüngerer Arbeitnehmer wird übergangen und erhält keine anspruchsvollen Projekte, weil der Arbeitgeber annimmt, dass ihm die nötige „Reife“ fehlt und dem jüngeren Arbeitnehmer die anspruchsvollen Projekte nicht zutraut. Diese Einschätzung des Arbeitgebers basiert nicht auf objektiven Umständen, sondern lediglich auf dem Alter des Arbeitnehmers.

  • Gehaltsunterschiede bei gleicher Qualifikation:

Jüngerer Arbeitnehmer mit ähnlichen Qualifikationen und Erfahrungen erhält ein geringeres Gehalt als ältere Kollegen, obwohl sie vergleichbare Aufgaben und Verantwortung haben.

  • Veränderungen bei Arbeitsaufgaben:

Älterer Arbeitnehmer wird von anspruchsvollen Aufgaben entbunden und erhält stattdessen weniger wichtige Aufgaben mit der Begründung, dies sei „an sein Alter angepasst“. Dies führt oft dazu, dass ältere Arbeitnehmer ihre Fachkompetenz und Bedeutung verlieren.

  • Diskriminierende Sprache im Arbeitsalltag:

Auch unpassende Kommentare, wie „Schau dir das an, wie die jungen Leute das heutzutage machen“ oder „Das ist vielleicht nichts mehr für dich“ können im Alltag ein Klima der Diskriminierung schaffen und ältere Arbeitnehmer in ihrem Berufsleben benachteiligen.

  • Ablehnung wegen „Überqualifikation“:

Ein Bewerber wird abgelehnt, weil er durch seine berufliche Erfahrung und Qualifikationen als „überqualifiziert“ gilt. Der Begriff der „Überqualifizierung“ ist oft versteckt ein Merkmal das Alter mittelbar als das Alter des Bewerbers als Ausschlusskriterium nutzt, um jüngere Mitarbeiter zu bevorzugen.

  • Mehrere Befristungen und berufliche Unsicherheit:

Oft erhalten junge Arbeitnehmer befristete Verträge, da Arbeitgeber annehmen, dass sie in ihrer Karriere noch unentschlossen seien. Dies führt zur Unsicherheit und erschwert es, eine stabile berufliche Basis aufzubauen.

5. Schützt das Grundgesetz Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund ihres Alters?

Das Grundgesetz schützt grundlegend alle Menschen vor jeglicher Diskriminierung. In Art. 3 Abs. 1 GG heißt es:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Obwohl das Grundgesetz keine expliziten Regelungen zu Altersdiskriminierung enthält, unterstützt es den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der im AGG konkretisiert wird.

Das Grundgesetz zielt darauf ab, Diskriminierung im Allgemeinen zu vermeiden und schafft damit die Basis für ein Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer vor Altersdiskriminierung schützt. Die Einhaltung des Diskriminierungsverbots ist wichtig, da sie zu einem fairen und gleichberechtigten Arbeitsumfeld beiträgt, in dem alle Altersgruppen die gleichen Chancen auf berufliche Entwicklung haben.

6. Häufige Fragen zur Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz

a) Wie gestaltet sich Altersdiskriminierung im Beruf?

Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz bezeichnet jede Benachteiligung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern in vergleichbaren Positionen, die ausschließlich auf dem Alter basiert. Dies betrifft unter anderem ungleiche Behandlung bei Bewerbungen, Beförderungen oder bei Kündigungen.

b) Wie kann ich eine Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen erkennen?

Begriffe wie „junges Team“ oder „dynamisch“ können regelmäßig Altersdiskriminierung in Stellenanzeigen versteckt darstellen. Diese Ausdrücke können implizieren, dass ältere Bewerber nicht gewünscht sind. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten und hängt von den Gesamtumständen ab.

c) Kann ich eine Altersdiskriminierung melden?

Diskriminierungsvorfälle sollten durch Arbeitnehmer sorgfältig dokumentiert werden und sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Arbeitnehmer steht dem AGG nach ein Beschwerderecht zu, Arbeitgeber sind verpflichtet sich mit der Beschwerde ernsthaft auseinander zu setzen und bei bewiesener Diskriminierung Abhilfe zu schaffen. Eine schriftliche Beschwerde ist oft hilfreich, um Beweise zu sichern.

d) Können Arbeitgebern Strafen drohen bei Altersdiskriminierung?

Arbeitgeber können bei Altersdiskriminierung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Zudem drohen ihnen Reputationsschäden, die das Vertrauen in das Unternehmen schwächen können.

e) Kann Altersdiskriminierung auch jüngere Mitarbeiter betreffen?

Ja, auch junge Arbeitnehmer können aufgrund Ihres Alters diskriminiert werden. Dies ist in der Praxis üblicherweise der Fall, wenn sie als „unerfahren“ gelten und weniger Chancen auf anspruchsvolle Aufgaben erhalten. Das AGG schützt Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Alter.

f) Genieße ich in Deutschland einen rechtlichen Schutz vor Altersdiskriminierung?

Das AGG, Grundgesetz und weitere Gesetze bieten umfassenden Schutz gegen Altersdiskriminierung und schreiben vor, dass Arbeitgeber alle Altersgruppen gleich behandeln müssen.

g) Kann Altersdiskriminierung in Gehaltsunterschieden vorkommen?

Ja, Altersdiskriminierung kann sich auch in Gehaltsunterschieden widerspiegeln. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Arbeitnehmer unterschiedlicher Altersgruppen bei gleicher Qualifikation und Erfahrung unterschiedlich bezahlt werden.

7. Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz

  • Eine altersdiskriminierende Kündigung ist im Kleinbetrieb nach § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam (BAG 23.07.2015 – 6 AZR 457/14).
  • Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein (BAG 21.10.2014 – 9 AZR 956/12).
  • Die von der Beschäftigungsdauer abhängige Staffelung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt das Verbot der Altersdiskriminierung nicht (BAG 18.09.2014 – 6 AZR 636/13).
  • Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll (BAG 25.02.2010 – 6 AZR 911/08).
  • Die Regelung in § 26 Abs 1 Satz 2 TVöD, wonach Beschäftigte nach der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub haben, während der Urlaubsanspruch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nur 26 Arbeitstage und bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nur 29 Arbeitstage beträgt, beinhaltet eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters. Der Verstoß der in § 26 Abs 1 Satz 2 TVöD angeordneten Bemessung des Urlaubs nach Altersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann für die Vergangenheit nur beseitigt werden, indem der Urlaub der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise „nach oben“ angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt (BAG 20.03.2012 – 9 AZR 529/10).
  • Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufs-/Tätigkeitsjahr kann eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellen (BAG 18.08.2009 – 1 ABR 47/08).
  • Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar. Ab diesem Alter kann zwar das Recht, dieser Tätigkeit nachzugehen, beschränkt werden; ein vollständiges Verbot geht aber über das zum Schutz der Flugsicherheit Notwendige hinaus (EuGH 13.09.2011 – C-447/09).          

Sind Sie der Meinung, Ihr Arbeitgeber diskriminiert Sie aufgrund Ihres Alters oder wollen Sie sich umfassend zu diesem Thema beraten lassen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns, wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und vertreten Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.