Haben Sie in Ihrer Tätigkeit als Controller eine Kündigung erhalten und möchten sich informieren, was Ihre Rechte sind bzw. ob Sie nun einen Abfindungsanspruch haben? Oder wollen Sie sich erkunden, welche Konsequenzen Ihnen bei einem Pflichtverstoß drohen können?
Im folgenden Artikel erläutern wir, was zu den Aufgaben eines Controllers gehört (dazu unter 1.), welche Kündigungsarten und Fristen bei Controllern zu beachten sind (dazu unter 2.) und welches üblicherweise Gründe für eine Kündigung sein können (dazu unter 3.). Weiterhin erklären wir, wie Sie sich am besten gegen eine Kündigung wehren (dazu unter 4.) und ob Ihnen ein Anspruch auf Abfindung zustehen kann (dazu unter 5.).
Anschließend beantworten wir häufige Fragen (dazu unter 6.) und geben einen Überblick über relevante Urteile (dazu unter 7.).
1. Was sind die Aufgaben eines Controllers?
Controller spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf die Finanz- und Unternehmensplanung, insbesondere bei größeren Unternehmen. Zu Ihren Hauptaufgaben gehört unter anderem:
- die Überwachung und Steuerung der Unternehmensfinanzen,
- die Erstellung von Berichten (Beispiel: Monats- oder Jahresabschluss),
- die Erstellung und Optimierung der Budgetierung (Beispiel: Jahresbudget und Forecasts),
- die Kostenkontrolle sowie
- Analyse von Abweichungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Sie liefern dem Management entscheidungsrelevante Informationen und tragen maßgeblich zur
- Sicherstellung der finanziellen Stabilität und
- Transparenz des Unternehmens bei.
Aufgrund ihrer analytischen und strategischen Aufgaben sind Controller oftmals eng in Entscheidungsprozesse eingebunden.
Merke: Als angestellter Controller genießen Sie Kündigungsschutz, wenn Ihr Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat und Sie dort länger als 6 Monate beschäftigt sind.
2. Welche Kündigungsarten und Fristen sind bei Controllern zu beachten?
Auch für Controller gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen des Arbeitsrechts. Das bedeutet Sie genießen den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetztes (KSchG). Dieser findet, wie bei allen Angestellten, ab einer Unternehmensgröße von mindestens 10 Mitarbeitern und einer Zugehörigkeit von mindestens 6 Monaten im Unternehmen, Anwendung (§ 1 KSchG).
Dabei gibt es zwei wesentliche Arten von Kündigungen zu unterscheiden:
- Ordentliche Kündigung:
Diese erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB variieren nach Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: ein Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre Betriebszugehörigkeit: zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre Betriebszugehörigkeit: fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Abhängig von vertraglichen oder tariflichen Regelungen können sich längere Fristen ergeben.
- Außerordentliche Kündigung:
Diese kann ohne Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
In der Praxis sollten Controller ihre Verträge stets auf spezielle Regelungen hin überprüfen, insbesondere wenn
- zusätzliche Kündigungsfristen oder
- Bedingungen definiert sind.
Zudem können bei Führungskräften oder besonderen Positionen abweichende Regelungen in Bezug auf Kündigungsfristen bestehen.
Merke: Gegen eine Kündigung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren – beachten Sie die dreiwöchige Frist nach Zugang der Kündigung!
3. Welche Kündigungsgründe sind bei Controllern möglich?
Für Controller gelten die gleichen Kündigungsgründe wie bei anderen Arbeitnehmern auch, insofern können Controller aus verhaltens-, personen-, oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden.
Nachfolgend einige branchenspezifische Gründe, die häufiger auftreten können:
- Missbräuchliche Handhabung von Finanzdaten,
- Fehlverhalten im Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen,
- Vertrauensbrüche gegenüber dem Arbeitgeber,
- Umstrukturierungen,
- Unternehmen nimmt Kosteneinsparungen vor, die zur Verringerung der Mitarbeiterzahlen führt (Beispiel: wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Outsourcing),
- Fehlende Qualifikationen.
Merke: Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, oft wird die Abfindung jedoch individuell verhandelt.
4. Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln:
Kündigung überprüfen
Sie sollten zuerst überprüfen bzw. von einem Anwalt überprüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. In Bezug auf Ihre Tätigkeit als Controller sollten außerdem folgende Punkte beachtet werden und zeitnah geltend gemacht werden:
- offene Gehälter,
- Provisionen oder
- Boni.
Kündigungsschutzklage erheben
Sie sollten, wenn Sie glauben, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dies können Sie beispielsweise selbst bei dem für Sie zuständigen Gericht tun. Legen Sie nicht innerhalb der Dreiwochenfrist Klage beim Arbeitsgericht ein, gilt Ihre Kündigung als wirksam.
Rechtliche Beratung
Im Falle einer Kündigung ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie beraten und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verteidigen oder eine außergerichtliche, schnelle Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.
Merke: Prüfen Sie nach einer Kündigung immer Ihre Ansprüche auf offene Gehälter, Boni oder Provisionen – diese bleiben meist bestehen!
5. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindungen bei Kündigung?
Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Abfindungsanspruch nur in wenigen bestimmten Fällen, wie beispielsweise gemäß § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Kündigungsrecht im Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Arbeitsverhältnis entweder fortbesteht oder ohne Abfindung endet, wenn die Kündigung wirksam ist.
Nur in Ausnahmefällen, wie
- durch Betriebsvereinbarungen oder
- Tarifverträge,
kann ein Abfindungsanspruch bestehen.
Abfindungen werden ansonsten meistens frei und oftmals zwischen den Anwälten der Parteien verhandelt.
Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen spielen Faktoren wie
- die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren,
- die Betriebszugehörigkeit,
- das Gehalt und
- die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eine große Rolle.
Um erfolgreich zu verhandeln, ist es wichtig, die Perspektive der Gegenseite zu verstehen und auf sachliche Argumente zu setzen. Da es zum Teil schwierig sein kann, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, nicht emotional bei solchen Verhandlungen zu reagieren, ist es ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Möchten Sie berechnen, wie viel Abfindung Ihnen zustehen kann, dann nutzen Sie unseren Online-Abfindungsrechner.
Merke: Bei betriebsbedingter Kündigung sollte geprüft werden, ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde – Fehler können Ihre Chancen auf eine Klage verbessern!
6. Häufige Fragen zur Kündigung von Controllern
a) Erhalte ich trotz Kündigung meinen Bonus oder meine Provisionsansprüche?
Ansprüche auf Boni oder Provisionen, die während des Arbeitsverhältnisses erwirtschaftet wurden, bleiben in der Regel auch nach der Kündigung bestehen. Eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen ist jedoch ratsam, da es häufig spezifische Regelungen gibt.
b) Kann ich mich gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren?
Ja, Sie können auch im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder Auffassung sind, dass die Betriebsgründe vorgeschoben sind oder der Sozialplan nicht korrekt angewendet wurde. Denken Sie an die dreiwöchige Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung, da ansonsten die Kündigung wirksam ist.
c) Wie hoch kann eine Abfindung im Regelfall?
Die Abfindungshöhe variiert von Fall zu Fall und ist insbesondere vom Verhandlungsgeschick der Parteien bzw. von den individuellen Umständen abhängig. Die Höhe einer Abfindung orientiert sich aber oft an der Faustregel von einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sogenannte „Regelabfindung“).
d) Welche Frist muss ich beachten, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen haben Sie als Arbeitnehmer Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Das für Sie zuständige Gericht finden Sie beispielsweise auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.
e) Muss der Betriebsrat bei einer Kündigung angehört werden?
Ja, ist ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen vorhanden, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Wird der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam.
f) Kann ich mit meinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden?
Ja, in vielen Fällen können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushandeln (Beispiel: Aufhebungsvertrag), was häufig zu besseren Konditionen führt.
7. Rechtsprechung zur Kündigung von Controllern
- Straftaten im außerdienstlichen Bereich können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sie einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben (BAG 10.4.2014 – 2 AZR 684/13).
- Mangelnde Programmierkenntnisse können eine leistungsbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG 19.04.2012 – 2 AZR 233/11).
- Täuscht der Arbeitnehmer die Erfüllung ihm zugewiesener Aufgaben vor, kann das eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG 09.06.2011 − 2 AZR 284/10).
- Die Abwerbung von Kunden oder Kollegen kann eine verhaltensbedingte Kündigung begründen (BAG 23.10.2014 – 2 AZR 644/13).
- Kritik am Arbeitgeber kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sie nicht mehr sachlich ist, sondern die Schwelle zur Schmähkritik überschreitet (BAG 05.12.2019 – 2 AZR 240/19).
- Die zu späte Anzeige einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sie zu Betriebsablaufstörungen führt (BAG 07.05.2020 – 2 AZR 619/19).
Wurden Sie als Controller entlassen und möchten die Kündigung überprüfen lassen? Melden Sie sich gerne bei uns, wir prüfen die Erfolgsaussichten und setzten uns für Ihre Rechte ein.