Eine Sigi-Überfahrung, eine nicht bestandene Simulatorüberprüfung, ein psychologisches Gutachten – und plötzlich droht der Verlust der Fahrberechtigung. Was im Pilotenrecht Routine ist, kennen viele Lokomotivführer erst, wenn das Eisenbahn-Bundesamt einen Brief schickt: Die Eignung wird angezweifelt. Kurz darauf folgt nicht selten die Kündigung des Arbeitgebers.
Wir vertreten Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Disponenten, Fahrdienstleiter und Werkstattmitarbeiter bei DB-Konzerngesellschaften, NE-Bahnen, S-Bahnen und im ÖPNV. Reagieren Sie früh – die Drei-Wochen-Frist gilt auch hier.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen zunächst, welche Tarifverträge für Bahnpersonal in Deutschland einschlägig sind und worin sich die Welt der Deutschen Bahn von der bei kommunalen Verkehrsunternehmen unterscheidet (dazu unter 1.). Im Mittelpunkt stehen anschließend die Besonderheiten des Triebfahrzeugführerscheins nach der TfV: Wann darf das Eisenbahn-Bundesamt die Fahrberechtigung aussetzen oder entziehen – und welche Folgen hat das für Ihr Arbeitsverhältnis (dazu unter 2.)? Wir stellen die starke Parallele zum Pilotenrecht dar und erklären, wann eine Kündigung wegen Lizenzverlust wirksam ist (dazu unter 3.). Im vierten Teil geht es um Schichtdienst, Ruhezeiten und Vergütung (dazu unter 4.). Den Abschluss bilden FAQ (dazu unter 5.).
1. Tarifliche Grundlagen
Wer als Lokomotivführer oder im Bahnbetrieb arbeitet, bewegt sich tariflich oft in einem unübersichtlichen Geflecht. Welche Regelungen gelten, hängt entscheidend vom Arbeitgeber ab:
- DB-Konzerntarifverträge. Die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften (DB Cargo, DB Regio, DB Fernverkehr, DB Netz, DB InfraGO etc.) wenden eigenständige, mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verhandelte Tarifwerke an – darunter funktionsgruppenspezifische Tarifverträge wie der LfTV und der TVZ.
- NE-Bahnen (Nicht-Bundeseigene Eisenbahnen). Private Wettbewerber wie Transdev, Abellio (vormals), ODEG, Netinera, FlixTrain etc. wenden teils Haustarifverträge, teils Branchentarifverträge der EVG an. Vergütung und Schichtmodelle weichen häufig spürbar von der DB ab.
- TVöD / TV-N. Im kommunalen Nahverkehr (S-Bahnen in kommunaler Trägerschaft, einige Verkehrsverbünde) kann der TVöD oder ein Spartentarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-N) anwendbar sein.
- Privatkliniken & MVZ-vergleichbare Konstellationen. Bei kleinen privaten Eisenbahninfrastruktur-Dienstleistern fehlt häufig jede Tarifbindung; es gilt der individuelle Arbeitsvertrag.
Welcher Tarifvertrag gilt, ist keine bloße Formfrage: Funktionsgruppen, Funktionsstufenzulagen, Schicht- und Erschwerniszulagen, Beschäftigungssicherungsregeln und Übergangsregelungen für ältere Mitarbeiter unterscheiden sich zwischen GDL- und EVG-Tarif zum Teil erheblich. Ein häufiger Streitpunkt sind Tarifkonkurrenzen – also die Frage, welcher Tarifvertrag bei doppelter Tarifbindung im konkreten Betrieb anzuwenden ist.
Merke: Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Tarifvertrag verweist, kann durch eine Bezugnahmeklausel ein anderer Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Die genaue Auslegung der Bezugnahmeklausel entscheidet oft über tausende Euro.
2. Triebfahrzeugführerschein: Aussetzung, Entzug & Folgen
Wer Triebfahrzeuge auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen führt, benötigt eine zweistufige Fahrberechtigung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV):
- Triebfahrzeugführerschein (öffentlich-rechtlich) – ausgestellt vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Eigentum des Triebfahrzeugführers, gültig zehn Jahre.
- Zusatzbescheinigung (privatrechtlich) – ausgestellt vom Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eigentum des Arbeitgebers, fahrzeug- und infrastrukturbezogen.
Die Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 TfV
Ein Triebfahrzeugführerschein setzt unter anderem voraus: Mindestalter 20 Jahre, Schulabschluss Sekundarbereich I, gesundheitliche Eignung (medizinische Tauglichkeitsuntersuchung durch einen vom EBA zugelassenen Arzt), psychologische Eignung (durch zugelassenen Psychologen), allgemeine Fachkenntnisse und – häufig unterschätzt – die Zuverlässigkeit für die Tätigkeit. Letzteres ist die zentrale Einfallschnur, über die auch außerdienstliches Verhalten relevant werden kann.
Aussetzung vs. Entzug
Liegt eine Erteilungsvoraussetzung nicht mehr vor, kann das EBA den Führerschein aussetzen (vorübergehend) oder entziehen (dauerhaft). Der ausgesetzte Führerschein behält seine Gültigkeit, wird aber beim EBA verwahrt; nach Wegfall der Aussetzungsgründe wird er zurückgegeben. Beim Entzug erlischt die Fahrberechtigung; sie muss dann komplett neu erworben werden.
Was bei den Behörden gemeldet werden muss
Nach § 12 Abs. 1 TfV ist es der Triebfahrzeugführerscheinstelle unverzüglich zu melden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Monaten ist dem EBA zu melden (§ 12 Abs. 3 TfV). Auch das Ergebnis der vorgeschriebenen regelmäßigen oder anlassbezogenen medizinischen und psychologischen Untersuchungen wird dem EBA mitgeteilt.
Risikofaktor Privatleben: Auch das Verhalten im Straßenverkehr kann sich auf den Triebfahrzeugführerschein auswirken. Auffälligkeiten wie eine Fahrt unter Alkoholeinfluss – auch mit dem Fahrrad – können das Merkmal der „Zuverlässigkeit“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TfV in Frage stellen und so im Ergebnis den Job kosten.
3. Kündigung bei Lizenzverlust – die Parallele zum Pilotenrecht
Verliert ein Arbeitnehmer eine berufstypische behördliche Erlaubnis, denken Arbeitgeber häufig schnell an die personenbedingte Kündigung. Bei Piloten, Berufskraftfahrern und eben Triebfahrzeugführern gilt aber: Die rechtlichen Hürden sind hoch.
Personenbedingte Kündigung – eng begrenzt
Eine personenbedingte Kündigung wegen Lizenzverlust ist nur dann wirksam, wenn:
- der Lizenzverlust voraussichtlich dauerhaft oder zumindest für eine erhebliche Zeit anhält,
- kein milderes Mittel zur Verfügung steht (Versetzung, Nachschulung, Wartezeit bis zur möglichen Neubeantragung),
- eine umfassende Interessenabwägung die Kündigung als verhältnismäßig erscheinen lässt.
Die kritische 3-Wochen-Frist
Sehr wichtig: Eine Kündigungsschutzklage müssen Sie binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch dann, wenn sie inhaltlich offensichtlich rechtswidrig war. Ein Brief vom EBA und ein Schreiben des Arbeitgebers sind kein Grund zum Abwarten.
Annahmeverzug während des Verfahrens
Solange das Kündigungsschutzverfahren läuft, kann ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB bestehen. Das BAG hat in der genannten Entscheidung daran erinnert, dass dabei zu berücksichtigen ist, ob der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war – wer den Triebfahrzeugführerschein wieder zurückerhält, kann häufig bedeutende Lohnnachzahlungen erstreiten.
4. Schichtdienst, Pausen, Ruhezeiten & Vergütungsthemen
Arbeitszeitgesetz und FahrPersV
Für Lokomotivführer gelten neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sektorspezifische Vorschriften – insbesondere die Verordnung über das Fahrpersonal im Eisenbahnbetrieb. Wesentliche Regelungen betreffen Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten zwischen den Schichten, die Begrenzung von Lenkzeiten am Stück und die Behandlung von Pausen und Wartezeiten.
Ruhezeiten zu kurz, Schichten zu lang
Klassische Streitfälle, in denen wir tätig werden, betreffen:
- Schichten, in denen die gesetzliche Mindestruhezeit unterschritten wurde,
- Pausen, die rechnerisch zwar gewährt, faktisch aber nicht möglich waren (etwa weil der Lokführer den Bahnhof nicht verlassen konnte),
- Bereitschaftszeiten, die der Arbeitgeber nicht vergüten will,
- Stehzeiten und Wendezeiten, die zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit liegen.
Ein- und Ausschluss von Funktionsstufen, Erschwerniszulagen, Schichtzulagen
Funktionsstufen und Schichtzulagen sind häufig Anlass für Streit – etwa wenn Sie tatsächlich höherwertig eingesetzt werden als Ihre Eingruppierung vorsieht, oder wenn Schichtmodelle so umorganisiert werden, dass eine Schichtzulage entfällt, obwohl die Belastung gleich geblieben ist.
Merke: Auch hier gelten tarifliche Ausschlussfristen. Gerade bei DB-Konzerntarifverträgen müssen Vergütungsansprüche zeitnah und schriftlich geltend gemacht werden. Wer abwartet, verliert.
5. Häufige Fragen zu Arbeitsrecht für Lokomotivführer & Bahnpersonal
a) Das EBA hat mir mitgeteilt, dass es Zweifel an meiner Eignung hat. Was bedeutet das?
Das EBA leitet damit ein Anhörungsverfahren ein. Sie haben Gelegenheit, sich zu äußern und gegebenenfalls eine Nachschulung zu absolvieren. Diese Phase ist entscheidend: Eine gut vorbereitete Stellungnahme – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung – kann verhindern, dass der Führerschein ausgesetzt oder entzogen wird.
b) Mein Arbeitgeber will mir die Zusatzbescheinigung wegnehmen, weil ich eine Simulatorprüfung nicht bestanden habe. Darf er das einfach so?
Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber bei Entscheidungen über die Zusatzbescheinigung an die Kriterien des § 12 TfV gebunden. Eine Nachschulung ist häufig zwingend zu prüfen, bevor die Bescheinigung entzogen wird. Eine darauf gestützte Kündigung ohne vorherige Nachschulungsmöglichkeit ist regelmäßig unverhältnismäßig.
c) Ich habe meinen Führerschein verloren, weil ich privat alkoholisiert Fahrrad gefahren bin. Kann mir gekündigt werden?
Möglich, aber nicht zwingend. Die Frage ist, ob der Lizenzverlust voraussichtlich dauerhaft ist. Ist nach kurzer Zeit eine Wiedererteilung in Aussicht, ist eine Kündigung in der Regel unverhältnismäßig, weil ein milderes Mittel (etwa eine kurze unbezahlte Freistellung) zur Verfügung steht.
d) Mein Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag, ich bin aber kein Gewerkschaftsmitglied. Habe ich überhaupt tarifliche Ansprüche?
Ja. Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen sind ein eigenständiger Anspruchsgrund. Sie müssen also nicht Gewerkschaftsmitglied sein, um die Vorteile des Tarifvertrags zu erhalten.
e) Mein Schichtplan wurde zwei Tage vor Dienstbeginn geändert. Steht mir dafür ein Zuschlag zu?
Bei vielen Tarifverträgen ja. Auch im DB-Konzern und im TVöD gibt es Regelungen, die kurzfristige Dienstplanänderungen zuschlagspflichtig machen. Konkret hängt es vom anwendbaren Tarifvertrag ab – wir prüfen das im Schnellcheck für Sie.
Sie haben Post vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen die Zusatzbescheinigung entzogen oder eine Kündigung in Aussicht gestellt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
