Sonstiges Arbeitsrecht

Mediation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Sie eignet sich insbesondere bei Spannungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, etwa im laufenden Arbeitsverhältnis.

Unser Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten, die von beiden Seiten mitgetragen werden.

Unsere Mediatoren sind erfahrene Arbeitsrechtler mit zusätzlicher Ausbildung in Mediation und Verhandlung.
Wir bieten Mediation vertraulich, effizient und rechtlich fundiert an – online, vor Ort oder an einem neutralen Ort.

1. Warum eine Mediation?
2.Prinzipien einer Mediation
3. Methodik: Das Harvard-Konzept
4. Verhandlung über Interessen statt Positionen
5. Unsere Vorgehensweise: Klar, strukturiert, lösungsorientiert
6. Für wen eignet sich die Mediation?
7. Themen der Mediation
8. Wieso Arbeitsrechtler als Mediatoren?
9. Vorteile der Mediation im Arbeitsrecht
10. Warum wir?
11. Rahmenbedingungen
12. Interesse?

1. Warum eine Mediation?

Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder zu Spannungen. Ost ist der vordergründige Konflikt gar nicht das, worum es einer oder beiden Seiten tatsächlich geht. Es geht nicht nur um einen Bonus, eine Rückkehr aus der Krankheit oder eine Versetzung. Oft steckt dahinter ein tieferes Thema: Ein Arbeitnehmer fühlt sich in seiner Leistung nicht gesehen. Eine Führungskraft fühlt sich allein gelassen.

Gerade im Arbeitsrecht ist der zwischenmenschliche Aspekt entscheidend. Man begegnet sich täglich, ist auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen – nicht nur für die Produktivität, sondern auch für die eigene Lebensqualität und das Wohlbefinden. Wird dieser Kontakt belastet, reiben sich beide Seiten auf.
Dabei wollen am Ende eigentlich alle dasselbe: Einen funktionierenden Betrieb und einen angemehmen Arbeitsalltag. Eine Mediation kann genau dort ansetzen.

2. Prinzipien einer Mediation

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung – freiwillig, vertraulich und auf Augenhöhe. Es folgt drei Kernprinzipien:

Eigenverantwortung: Die Parteien entscheiden selbst, was für sie eine gute Lösung ist. Es entscheidet kein fremde Instanz, etwa ein Gericht, darüber, wie sich beide Seiten zu verhalten haben.

Freiwilligkeit: Jede Seite kann die Mediation jederzeit beenden. Niemand wird zu einem Ergebnis gezwungen.

Vertraulichkeit: Was in der Mediation gesagt wird, bleibt unter den Beteiligten.

3. Unsere Methodik: Das „Harvard-Konzept“

Unsere Mediatoren arbeiten nach dem international bewährten Harvard-Konzept der Verhandlungsführung. Insbesonderen wenden wir vier Grundprinzipien an:

  • Interessen statt Positionen – Es wird nicht um Positionen verhandelt, sondern um die Interessen dahinter. Es geht nicht um die Frage, was gefordert wird – sondern warum.
  • Person und Sachthema trennen – Es geht darum, die Sachebene und die Beziehungsebene zu entkoppeln
  • Optionen entwickeln – Es geht darum, das Verhandlungsfeld zu erweitern, um kreative Lösungen zu finden, die zu einem Win-Win führen.
  • Objektive Kriterien – Es geht darum, objektive Maßtäbe zu entwickeln und zu finden, an denen sich eine Verhandlung orientieren kann.

4. Interessen statt Positionen – das Herz der Mediation

Ein Rechtsstreit dreht sich fast immer um Positionen:

  • Muss der Arbeitgeber zahlen oder nicht?
  • Ist die Weisung zulässig oder nicht?
  • Handelt es sich bei einem bestimmten Geschehen um „Mobbing“ oder nicht?
  • Wird ein Arbeitnehmer versetzt oder nicht?
  • U.s.w.

Die Harvard-Methode geht tiefer: Sie fragt nach den dahinterliegenden Interessen.

Das berühmte „Orangenbeispiel“ beschreibt den Grundgedanken: Zwei Kinder streiten sich um eine Orange. Die meisten Eltern würden wohl letztlich die Orange teilen und jedem Kind die Hälfte geben. Das ist ein klassischer Kompromiss: Man teilt die Positionen. Fragen die Eltern nach den Interessen der Kinder, stellt sich eventuell heraus: Ein Kind möchte Orangensaft, ein anderes benötigt die Schale zum Kuchenbacken. Beide können also zu 100 % bekommen, was sie brauchen – wenn sie ihre Interessen kennen und transparent machen.

Ein einfaches Beispiel aus dem Arbeitsrecht:

Ein Arbeitnehmer möchte nach seiner Kündigung für drei Monate bezahlt freigestellt werden. Der Arbeitgeber verweigert das. Ein Kompromiss bei einer positionsbezogenen Verhandlung wäre eine Freistellung für 1,5 Monate.

Eventuell geht es dem Arbeitgeber lediglich darum, dass der Arbeitnehmer für die Abwicklung zur Verfügung steht. Man könnte sich dann z.B. auf eine Freistellung einigen aber den Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang verpflichten, für Nacharbeiten sporadisch zur Verfügung zu stehen. So hat der Arbeitnehmer deutlich mehr frei – und der Arbeitgeber ist dennoch besser abgesichert in Bezug auf eine reibungslose Nachfolge.

5. Unsere Vorgehensweise: Klar, strukturiert, lösungsorientiert

Unsere Mediationen folgen einem bewährten Ablauf:

  • Einzelgespräch mit einer Partei – in Ruhe, vertraulich.
  • Einzelgespräch mit der anderen Partei – gleicher Rahmen.
  • Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung – auf Basis der Erkenntnisse.
  • Gemeinsame Besprechung – moderiert, strukturiert, zielgerichtet.
  • Bei Bedarf: Zwischenrunden oder Einzelgespräche während des Prozesses.
  • Am Ende: Eine verbindliche Abschlussdokumentation.

Es gibt nach unserer Methode keine Gewinner und Verlierer – sondern zwei Gewinner.

Wir arbeiten direkt, zielstrebig und lösungsorientiert.

Unsere Mediation ist keine Wohlfühlrunde und kein Gruppenkuscheln – sondern eine professionell geführte, zielstrebige Lösungsfindung.

6. Für wen eignet sich unsere Mediation?

  • Führungskraft und Teammitglied in Konfliktsituationen
  • Arbeitnehmer untereinander (z. B. Teamkonflikte)
  • Geschäftsführung und Team / einzelne Teammitglieder
  • Konflikte im Kontext von Mobbing oder Bossing

7. Typische Themen in der Mediation

  • Mobbing / Bossing
  • Rückkehrgespräche nach Krankheit
  • Trennungssituationen und Umstrukturierungen
  • Konflikte bei mobiler Arbeit
  • Leistungsbeurteilungen / Feedbackgespräche
  • Versetzungen und Weisungen
  • Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen
  • Häufige Fehlzeiten

8. Warum Mediatoren mit arbeitsrechtlicher Expertise?

Auch wenn es in der Mediation nicht um rechtliche Entscheidungen geht, kann ein arbeitsrechtlicher Hintergrund hilfreich sein. Unsere Mediatoren wissen, was arbeitsrechtlich möglich ist – und was nicht.
Das schützt vor unrealistischen Erwartungen und sorgt für rechtlich tragfähige Lösungen.

Wir übernehmen in der Mediation keine Parteivertretung, bleiben neutral – aber wir bringen unser Fachwissen mit ein, wenn es gebraucht wird.

9. Vorteile der Mediation im Arbeitsrecht

  • Kostengünstig, weil keine doppelten Anwaltskosten entstehen
  • Schnell, oft reichen wenige Sitzungen
  • Nachhaltig, weil Interessen geklärt, nicht nur Positionen durchgesetzt werden
  • Beziehungsschonend, weil kein „Rechtskampf“, sondern Lösungsarbeit
  • Flexibel, weil es nicht um starre Rechtsansprüche geht
  • Vertraulich, weil nichts nach außen dringt

10. Warum wir?

  • Ausgebildete Mediatoren und Wirtschaftsmediatoren mit jahrelanger Erfahrung
  • Mediatoren mit tiefem arbeitsrechtlichen Fachwissen
  • Effiziente, klare, lösungsorientierte Mediation – kein Gruppenkuscheln
  • Unabhängige Kanzlei – keine Mandatsbeziehung zu einer der Parteien

11. Rahmenbedingungen

Wir rechnen grundsätzlich nach Stundensatz ab – auf Wunsch auch zum Festpreis oder Tageshonorar.
Die Mediation kann vor Ort, online oder an neutralen Orten stattfinden – je nach Bedarf.
Einzel- oder Gruppenmediation sind möglich.

12 Interesse?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Vertraulich und klar.