Sonstiges Arbeitsrecht

Mediation für Betriebsräte und Arbeitgeber

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Sie eignet sich insbesondere bei Spannungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.

Unser Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten, die von beiden Seiten mitgetragen werden.

Unsere Mediatoren sind erfahrene Arbeitsrechtler mit zusätzlicher Ausbildung in Mediation und Verhandlung.
Wir bieten Mediation vertraulich, effizient und rechtlich fundiert an – online, vor Ort oder an einem neutralen Ort.

1. Warum eine Mediation?
2.Prinzipien einer Mediation
3. Methodik: Das Harvard-Konzept
4. Verhandlung über Interessen statt Positionen
5. Unsere Vorgehensweise: Klar, strukturiert, lösungsorientiert
6. Für wen eignet sich die Mediation?
7. Themen der Mediation
8. Wieso Arbeitsrechtler als Mediatoren?
9. Vorteile der Mediation im Arbeitsrecht
10. Warum wir?
11. Rahmenbedingungen
12. Interesse?

1. Warum eine Mediation?

Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind nicht ungewöhnlich – insbesondere dort, wo komplexe Interessen, Mitbestimmungspflichten und wirtschaftliche Zwänge aufeinandertreffen. Hinter dem konkreten Streit über eine Arbeitszeitregelung, eine Einigungsstelle oder ein Mitbestimmungsrecht steht häufig ein tiefer liegendes Problem: Ein Mangel an Vertrauen, Frustration über intransparente Kommunikation oder das Gefühl, nicht gehört oder nicht ernst genommen zu werden.

Im Rahmen der Mediation können beide Seiten ihre Sichtweise einbringen, Missverständnisse aufklären und gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln. Ziel ist ein kooperatives Miteinander im Sinne der Belegschaft – ohne anhaltende Reibungsverluste, gerichtliche Auseinandersetzungen oder Eskalationsspiralen.

2. Prinzipien einer Mediation

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung – freiwillig, vertraulich und auf Augenhöhe. Es folgt drei Kernprinzipien:

Eigenverantwortung: Die Parteien entscheiden selbst, was für sie eine gute Lösung ist. Es entscheidet kein fremde Instanz, etwa ein Gericht, darüber, wie sich beide Seiten zu verhalten haben.

Freiwilligkeit: Jede Seite kann die Mediation jederzeit beenden. Niemand wird zu einem Ergebnis gezwungen.

Vertraulichkeit: Was in der Mediation gesagt wird, bleibt unter den Beteiligten.

3. Unsere Methodik: Das „Harvard-Konzept“

Unsere Mediatoren arbeiten nach dem international bewährten Harvard-Konzept der Verhandlungsführung. Insbesonderen wenden wir vier Grundprinzipien an:

  • Interessen statt Positionen – Es wird nicht um Positionen verhandelt, sondern um die Interessen dahinter. Es geht nicht um die Frage, was gefordert wird – sondern warum.
  • Person und Sachthema trennen – Es geht darum, die Sachebene und die Beziehungsebene zu entkoppeln
  • Optionen entwickeln – Es geht darum, das Verhandlungsfeld zu erweitern, um kreative Lösungen zu finden, die zu einem Win-Win führen.
  • Objektive Kriterien – Es geht darum, objektive Maßtäbe zu entwickeln und zu finden, an denen sich eine Verhandlung orientieren kann.

4. Interessen statt Positionen – das Herz der Mediation

Ein Rechtsstreit dreht sich fast immer um Positionen:

  • Besteht ein Mitbestimmungsrecht oder nicht?
  • Hat der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen oder nicht?
  • Kann der Betriebsrat etwas gerichtlich durchsetzen oder nicht?
  • Wurde der Betriebsrat rechtzeitig informiert oder nicht?

Die Harvard-Methode geht tiefer: Sie fragt nach den dahinterliegenden Interessen.

Das berühmte „Orangenbeispiel“ beschreibt den Grundgedanken: Zwei Kinder streiten sich um eine Orange. Die meisten Eltern würden wohl letztlich die Orange teilen und jedem Kind die Hälfte geben. Das ist ein klassischer Kompromiss: Man teilt die Positionen. Fragen die Eltern nach den Interessen der Kinder, stellt sich eventuell heraus: Ein Kind möchte Orangensaft, ein anderes benötigt die Schale zum Kuchenbacken. Beide können also zu 100 % bekommen, was sie brauchen – wenn sie ihre Interessen kennen und transparent machen.

Beispiel: Mobilarbeit

Der Betriebsrat will einen Rechtsanspruch auf Mobilarbeit für alle. Der Arbeitgeber will Mobilarbeit nur nach individueller Genehmigung des Vorgesetzten. Der Arbeitgeber verweist darauf, dass der Umfang von Mobilarbeit mitbestimmungsfrei ist. Der Betriebsrat beruft sich auf den Gleichbehandlungsanspruch. Das sind die Positionen.

Dahinter steht: Der Betriebsrat befürchtet Willkür. Der Arbeitgeber will flexibel sein bei unterschiedlichem Präsenzbedarf.

Die Lösung könnte dann sein, dass der Vorgesetzte zwar entscheiden kann (Interesse des Arbeitgebers), aber die Entscheidung begründen muss (Interesse des Betriebsrats: Willkür ausgeschlossen, faktisch wird Mobilarbeit in der Regel erlaubt).

5. Unsere Vorgehensweise: Klar, strukturiert, lösungsorientiert

Unsere Mediationen folgen einem bewährten Ablauf:

  • Einzelgespräch mit einer Partei – in Ruhe, vertraulich.
  • Einzelgespräch mit der anderen Partei – gleicher Rahmen.
  • Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung – auf Basis der Erkenntnisse.
  • Gemeinsame Besprechung – moderiert, strukturiert, zielgerichtet.
  • Bei Bedarf: Zwischenrunden oder Einzelgespräche während des Prozesses.
  • Am Ende: Eine verbindliche Abschlussdokumentation.

Es gibt nach unserer Methode keine Gewinner und Verlierer – sondern zwei Gewinner.

Wir arbeiten direkt, zielstrebig und lösungsorientiert.

Unsere Mediation ist keine Wohlfühlrunde und kein Gruppenkuscheln – sondern eine professionell geführte, zielstrebige Lösungsfindung.

6. Typische Themen in der Mediation

  • Der Arbeitgeber hat den Eindruck, der Betriebsrat berücksichtige betriebliche oder wirtschaftliche Zwänge nicht ausreichend.
  • Der Betriebsrat hat den Eindruck, ihm würden Informationen zu spät oder unvollständig zur Verfügung gestellt.
  • Der Arbeitgeber hat den Eindruck, der Betriebsrat mache Mitbestimmungsrechte „aus Prinzip“ geltend.
  • Der Betriebsrat hat das Gefühl, dass er Anliegen nur durch Eskalation durchsetzen kann.
  • Beide Seiten haben das Gefühl, dass die externe Rechtsvertretung der jeweils anderen Partei „vom Konflikt lebt“.
  • Konflikte über Inhalte, Zeitpunkte und Formen der Mitbestimmung bei Betriebsvereinbarungen.
  • Umgang mit strukturellem Misstrauen und Kommunikationsbarrieren in der laufenden Zusammenarbeit.
  • Blockaden bei komplexen Veränderungsprozessen (z. B. Umstrukturierungen, Digitalisierung, Personalplanung).
  • Wiederkehrende Konflikte zu Arbeitszeitregelungen, Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen oder Versetzungen.
  • Konfrontative Grundhaltung oder „Verhandlungsmüdigkeit“ nach langen Eskalationsphasen.

7. Warum Mediatoren mit arbeitsrechtlicher Expertise?

Auch wenn es in der Mediation nicht um rechtliche Entscheidungen geht, kann ein arbeitsrechtlicher Hintergrund hilfreich sein. Unsere Mediatoren wissen, was arbeitsrechtlich möglich ist – und was nicht.
Das schützt vor unrealistischen Erwartungen und sorgt für rechtlich tragfähige Lösungen.

Wir übernehmen in der Mediation keine Parteivertretung, bleiben neutral – aber wir bringen unser Fachwissen mit ein, wenn es gebraucht wird.

8. Vorteile der Mediation im Arbeitsrecht

  • Gesamtlösung statt 27 Einzelprozesse und drölf Einigungsstellenverfahren
  • Kostengünstig, weil keine doppelten Anwaltskosten entstehen
  • Schnell, da keine gerichtlichen Fristen und Formzwänge einzuhalten sind
  • Nachhaltig, weil Interessen geklärt, nicht nur Positionen durchgesetzt werden
  • Beziehungsschonend, weil kein „Rechtskampf“: Beide Seiten müssen zwingend zusammenarbeiten!
  • Flexibel, weil nicht nur juristisch „Ja oder Nein“, sondern kreativ gedacht werden kann
  • Vertraulich, weil nichts nach außen dringt

9. Warum wir?

  • Ausgebildete Mediatoren und Wirtschaftsmediatoren mit jahrelanger Erfahrung
  • Mediatoren mit tiefem arbeitsrechtlichen Fachwissen
  • Effiziente, klare, lösungsorientierte Mediation – kein Gruppenkuscheln
  • Unabhängige Kanzlei – keine Mandatsbeziehung zu einer der Parteien

10. Rahmenbedingungen

Wir rechnen grundsätzlich nach Stundensatz ab – auf Wunsch auch zum Festpreis oder Tageshonorar.
Die Mediation kann vor Ort, online oder an neutralen Orten stattfinden – je nach Bedarf.
Einzel- oder Gruppenmediation sind möglich.

11. Interesse?

Gerne klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch, ob eine Mediation in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Vertraulich und klar.