Bayer-Schließung: Drohen jetzt Kündigungen?

Sind Sie bei Bayer in Frankfurt angestellt und befürchten, dass Ihnen bald eine Kündigung droht? Möchten Sie sich informieren, was genau die Bayer-Werkschließungen für Ihr Arbeitsverhältnis bedeuten?

Die vor kurzem veröffentlichten Pläne des Bayern Konzerns das Werk in Frankfurt bis 2028 zu schließen, stoßen in Politik und Gewerkschaft auf großen Widerstand. Es handelt sich dabei um die erste beabsichtigte Werkschließung in der Unternehmensgeschichte, die insgesamt ca. 500 Arbeitnehmer betrifft.

Im Folgenden Artikel erläutern wir, was die Schließung bedeutet (dazu unter 1.), was für Gründe dahinterstecken (dazu unter 2.) und was dies im Einzelnen für Bayer-Mitarbeiter bedeutet (dazu unter 3.).

Anschließend beleuchten wir, wie hoch Abfindungen im Einzelfall ausfallen können (siehe Abschnitt 4), und ziehen abschließend ein kurzes Fazit (siehe Abschnitt 5).

1. Was bedeutet die Schließung für Arbeitnehmer?

Laut Bayer-Management soll das Werk in Frankfurt bis spätestens 2028 vollständig geschlossen werden. Nach derzeitigen Angaben betrifft dies rund 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die betroffenen Beschäftigten besteht das Risiko betriebsbedingter Kündigungen, sofern keine Weiterbeschäftigung im Konzern oder sozialverträgliche Lösungen gefunden werden.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Gründe kündigen. Dazu zählen u.a. unternehmerische Entscheidungen, etwa die Stilllegung eines Standorts. Allerdings müssen dabei auch formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen hat eine betriebsbedingte Kündigung?

  • Dauerhafte Stilllegung (keine nur vorübergehende Schließung)
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen
  • Sozialauswahl muss korrekt durchgeführt werden (§ 1 Abs. 3 KSchG)
  • Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats und ggf. Gesamtbetriebsrats (§ 102 BetrVG)

Zudem haben viele Beschäftigte bei Bayer den Schutz eines Tarifvertrags, was zusätzliche Ansprüche (z.B. auf Weiterbeschäftigung, Transfermaßnahmen oder Abfindung) begründen kann.

2. Welche Gründe stehen hinter der Schließung?

Bayer begründet die Maßnahme mit einer strategischen Neuausrichtung sowie mit einer notwendigen Kostensenkung im Produktionsbereich. Die Entscheidung fiel im Kontext des Konzernumbaus unter dem neuen CEO Bill Anderson, der angekündigt hat, Bayer „einfacher und effizienter“ zu machen. Kritiker bemängeln jedoch die soziale Kälte und fehlende Alternativen zur Stilllegung.

Bemerkenswert ist, dass es sich bei der Werksschließung um die erste beabsichtigte Standortschließung in der Bayer-Geschichte handelt – entsprechend groß ist der Widerstand bei Gewerkschaften, Betriebsrat und Politik.

3. Was sollten Bayer-Mitarbeiter wissen?

Wenn Sie bei Bayer beschäftigt sind, sind beispielsweise folgende Szenarien in Zukunft möglich:

  • Noch keine Kündigung erhalten? Sie können sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um vorbereitet zu sein – etwa in Bezug auf Abfindung, Versetzung oder Altersteilzeit.
  • Kündigung erhalten? Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam.
  • Sozialplan oder Interessenausgleich: Achten Sie auf Mitteilungen des Betriebsrats. Sozialplanregelungen enthalten oft beispielsweise Abfindungstabellen, Überbrückungshilfen und Qualifizierungs- bzw. Umschulungsangebote
  • Versetzung innerhalb des Konzerns: Bayer ist ein globales Unternehmen – es können sich interne Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ergeben, die oft zu besseren Bedingungen führen als eine Kündigung.

4. Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht bei Kündigungen nur ausnahmsweise (§ 1a KSchG oder im Rahmen eines Sozialplans). Dennoch werden Abfindungen in vielen Fällen außergerichtlich oder im Kündigungsschutzprozess gezahlt.

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter und soziale Schutzbedürftigkeit
  • Monatsgehalt
  • Faktoren aus dem Sozialplan
  • Verhandlungsgeschick bzw. Rechtsvertretung

Wie wird die sog. Regelabfindung berechnet?

Faustformel:

0,5 Monatsgehälter × Jahre der Betriebszugehörigkeit

kann ein Orientierungswert sein. Im Rahmen von Sozialplänen oder bei Konzernbetrieben wie Bayer werden jedoch regelmäßig höhere Abfindungen vereinbart. Oft hängt die Höhe insbesondere von dem Verhandlungsgeschick ab, weswegen es von Vorteil ist sich anwaltlich beraten zu lassen.

Beispiel:

Bruttomonatsgehalt beträgt EUR 3.000 und Betriebszugehörigkeit 10 Jahre:

EUR 1.500 x 10 = EUR 15.000 Regelabfindung.

5. Fazit

Die geplante Werksschließung von Bayer in Frankfurt ist für viele Beschäftigte ein massiver Einschnitt. Sie haben in dieser Situation Rechte und Handlungsspielräume, die Sie kennen und aktiv wahrnehmen sollten. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – besonders, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung vorgelegt wird.