Sie haben eine Kündigung erhalten oder stehen vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags und möchten wissen, mit welcher Abfindung Sie rechnen können? Oder überlegen Sie, ob Ihnen überhaupt eine Abfindung zusteht und wie diese berechnet wird? Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, Ihre Ansprüche schnell und einfach zu ermitteln!
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Abfindung besteht (1.), wie die Höhe einer Abfindung berechnet wird (2.), welche Faktoren den Abfindungsbetrag beeinflussen (3.) und wie Sie Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung verbessern können (4.). Im Anschluss beantworten wir häufige Fragen zur Abfindung (5.).
Nutzen Sie am Ende direkt unseren Abfindungsrechner, um Ihren individuellen Anspruch zu berechnen!
1. Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines Sozialplans.
In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt – oft, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Merke: Eine Abfindung ist in den meisten Fällen Verhandlungssache! Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
2. Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Höhe der Abfindung wird meist nach der sogenannten „Regelabfindung“ berechnet:
Abfindung = 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre
Diese Formel dient als Orientierung. Je nach Einzelfall (z. B. Alter, Unterhaltspflichten, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Prozessrisiko) kann die Abfindung auch darüber oder darunter liegen.
Beispiel:
Sie verdienen 3.000 EUR brutto im Monat und waren 10 Jahre beschäftigt:
0,5 x 3.000 EUR x 10 = 15.000 EUR Abfindung.
Merke: Die sogenannte „Regelabfindung“ beträgt einen Berechnungswert von 0,5. Je nach Einzelfall und Verhandlungsgeschick kann davon nach unten bzw. nach oben abgewichen werden!
3. Welche Faktoren beeinflussen die Abfindungshöhe?
Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie im Unternehmen tätig waren, desto höher fällt die Abfindung meist aus.
Alter und Unterhaltspflichten: Ältere Arbeitnehmer oder solche mit Unterhaltspflichten erhalten oft höhere Abfindungen.
Kündigungsgrund: Bei betriebsbedingten Kündigungen oder unwirksamen Kündigungen sind die Chancen auf eine höhere Abfindung besser.
Verhandlungsposition: Ein starker Kündigungsschutz oder eine gute Beweislage erhöhen den Verhandlungsspielraum.
Betriebsrat und Sozialplan: Gibt es einen Sozialplan, gelten oft feste Abfindungsregeln.
4. Wie kann ich meine Abfindung optimieren?
- Kündigungsschutzklage einreichen: Viele Abfindungen werden im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses erzielt.
- Verhandlungstaktik: Lassen Sie sich anwaltlich vertreten, um Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung zu verbessern.
- Fristen beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
5. Häufige Fragen zur Abfindung
a) Muss ich Steuern auf die Abfindung zahlen?
Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig. Es kann jedoch die sogenannte „Fünftelregelung“ zur Steuerermäßigung angewendet werden.
b) Habe ich immer einen Anspruch auf Abfindung?
Nein, ein Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – meist ist die Abfindung Verhandlungssache.
c) Wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Eine Abfindung kann zu einer Sperrzeit oder Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld führen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
d) Bekomme ich auch bei Eigenkündigung eine Abfindung?
Bei Eigenkündigung besteht in der Regel kein Anspruch auf Abfindung – Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgeber ein Angebot macht oder eine einvernehmliche Lösung vereinbart wird.
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